Schulgeld von der Steuer absetzen

Schulgeld von der Steuer absetzen

Viele Eltern bevorzugen es heute, ihre Kinder auf eine Privatschule, denn auf eine öffentliche Schule zu schicken. Der Grund dafür ist in kleineren Klassenstärken und einer dadurch besseren Betreuung der Kinder und einem besseren Lernerfolg zu suchen. Doch Privatschulen und Internate beispielsweise sind eine kostspielige Angelegenheit, sodass man sich die Entscheidung für die Privatschule gut überlegen muss. Steuerlich spielen die Kosten für die Schulbildung der Kinder natürlich auch eine Rolle. Das Schulgeld kann beispielsweise als Sonderausgaben die Steuerlast der Eltern senken. Dabei werden allerdings nur 30 Prozent der Ausgaben für Schulgeld steuerlich anerkannt. Ebenso muss man beachten, dass die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Kinder, wie sie beispielsweise im Internat anfällt, nicht steuerlich mindernd geltend gemacht werden können.

Diese Kosten sind von den Eltern zu tragen und werden aus Sicht des Staates bereits mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag abgegolten. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Betreuung als Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen. Generell muss man hier also genau Obacht geben, inwiefern die verschiedenen Privatschulen Schulgeld verlangen. Die Unterschiede sind recht groß, wobei es auch immer auf die Ausstattung der Schulen selbst ankommt. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass eine Schule, die mit Golfplatz und eigenem Schwimmbad ausgestattet ist, wohl deutlich höhere Kosten verursachen wird, als eine Einrichtung, die den reinen Unterricht, sowie die Unterbringung der Kinder anbietet.

Steuerlich werden jedoch nur die Kosten, die auf den Unterricht entfallen, anerkannt, weshalb man sich doch überlegen sollte, ob Golfplatz und Schwimmbad für den Nachwuchs nun unbedingt notwendig sind. Wichtig für die steuerliche Anerkennung beim Schulgeld ist ebenfalls, dass die Schule staatlich anerkannt ist. Auf Landes- oder Bundesebene muss die betreffende Privatschule offiziell als Ersatzschule anerkannt werden. Hier sollte man sich eine entsprechende Bestätigung der Schule vorlegen lassen, dass sie zu den Einrichtungen gehört, bei denen man das Schulgeld auch steuerlich absetzen kann. Wer hingegen eine Ausbildung absolviert, bei der ebenfalls Schulgeld gezahlt werden muss, nebenher aber noch jobbt und dabei die Freigrenzen überschreitet, sodass Steuern anfallen, kann die Kosten für die Ausbildung ebenfalls steuerlich absetzen.

In diesen Fällen sind neben dem eigentlichen Schulgeld auch die Kosten für Arbeitsmittel und die Fahrtkosten steuerlich zu berücksichtigen. Diese können dann als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wer eine Weiterbildung absolviert, die in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht, kann die Kosten hierfür als Werbungskosten ansetzen, hat die Ausbildung nichts mit dem Beruf zu tun und es handelt sich nicht um die erste Ausbildung, so wird nur ein bestimmter Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben anerkannt.

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