Kreditkarten sind ein sehr bequemes Zahlungsmittel. Allein die 16-stellige Kartennummer, die auf der Vorderseite der Karte eingeprägt wurde, reicht für Bezahlungen aus. Bei Bezahlungen im Internet werden zusätzlich das Verfallsdatum sowie die dreistellige Sicherheitsnummer auf der Rückseite benötigt. Durch diese Bequemlichkeit sind mit der Karte natürlich verschiedene Risiken verbunden, die jeder Karteninhaber realisieren und möglichst vermeiden sollte. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen geschehen, dass die Karte gestohlen wird oder mit ihr Einkäufe getätigt werden, haftet jeder Karteninhaber mit nur 50 Euro. Lediglich bei grob fahrlässiger Handlung ist die Haftung nicht beschränkt. Jeder Kreditkarteninhaber sollte zur Sicherheit die Kreditkarte niemals an eine fremde Person aushändigen und sie immer sicher verwahren.
Im Urlaub gehört die Kreditkarte daher nicht in den Geldbeutel, sondern in den Tresor des Hotels. Sollten mit der Kreditkarte Zahlungen, zum Beispiel im Restaurant oder im Hotel, getätigt werden, sollte man nicht zulassen, dass der Kellner oder der Angestellte mit der Karte in einem Nebenraum verschwindet, denn das Auslesen der Daten dauert nur wenige Sekunden. Vor allem im Ausland sind diese Ratschläge unbedingt zu befolgen. In einigen Situationen kann es zudem nötig sein, ein Pfand zu hinterlassen. Die Kreditkarte ist hierfür natürlich in keinem Fall geeignet, denn auch bei einer solchen Gelegenheit können die Kartendaten ausgelesen und später anderweitig für Einkäufe genutzt werden. Wie bei anderen Karten auch sollte natürlich die Geheimzahl von Kreditkarten ebenfalls niemandem verraten werden.
Können die Banken nämlich erkennen, dass die Geheimzahl dem Dieb bekannt war, greift die Haftung nicht und der Kunde bleibt auf dem Schaden in voller Höhe sitzen. Sollte der Geldbeutel dennoch gestohlen worden sein, muss die Karte unbedingt kurzfristig gesperrt werden. Hierzu sollten die bekannten Sperrnummern möglichst ins Handy einprogrammiert und unabhängig von der Karte aufbewahrt werden. Bestenfalls werden auch Zeugen für den Diebstahl gefunden, dies sollte dann auch möglichst polizeilich protokolliert werden. Eine Sperre der Kreditkarte sollte ebenfalls erfolgen, wenn sie zum Beispiel an einem Geldautomaten ohne erkennbaren Grund einbehalten wurde. Möglicherweise wurden hier Manipulationen vorgenommen. Kreditkarten werden auch für den Einkauf im Internet immer beliebter.
Nahezu jeder Händler bietet mittlerweile die Bezahlung seiner Waren per Kreditkarte an. Hierbei sollten Käufer allerdings darauf achten, dass nur verschlüsselte Seiten genutzt werden. Sie sind am https (statt http) in der Adressleiste des Internet-Explorers zu erkennen. Vielfach wird auch ein Schloss-Symbol angezeigt, dass die Sicherheit erkennen lässt. Kreditkarteninhaber, die außerhalb der Öffnungszeiten Geld am Geldautomaten holen wollen, müssen immer den Türöffner des Instituts benutzen. Wichtig hierbei ist, dass für den Türöffner niemals die Geheimzahl benötigt wird, sie sollte daher auch in keinem Fall eingegeben werden. Fazit: Mit der Kreditkarte sind zwar einige Risiken verbunden, wenn sich Karteninhaber an einige Sicherheitshinweise halten, sind diese nur sehr gering.