Sichteinlagen fallen unter die Einlagensicherung

Sichteinlagen fallen unter die Einlagensicherung

Die Einlagensicherung ist spätestens seit der Finanzkrise aus dem Jahre 2008 ein großes Thema bei vielen Anlegern. Zur damaligen Zeit wurde nämlich mehr als deutlich, dass zuvor als sicher eingestufte Finanzprodukte, wie zum Beispiel Zertifikate, keineswegs mit einer hohen Sicherheit ausgestattet sind. Zwar gab es die Sicherung der Einlagen schon vor der Finanzkrise, jedoch achten seit dieser Zeit sehr viele Anleger verstärkt darauf, dass sie sich für wirklich sichere Geldanlagen entscheiden. Dazu sollten Kunden wissen, dass es nach wie vor nur vier verschiedene Produktarten gibt, die in den Bereich der Einlagensicherung fallen. Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass es sowohl eine private als auch eine gesetzliche Einlagensicherung gibt. Die gesetzliche Einlagengarantie sorgt dafür, dass im gesamten EU-Raum Kundengelder bis zu einem Betrag von 100.000 Euro (je Gläubiger) geschützt sind.

Dieser Schutz gilt allerdings keineswegs für sämtliche Finanzprodukte, sondern lediglich für Tagesgelder, Festgelder Spareinlagen sowie für die sogenannten Sichteinlagen. Der Begriff der Sichteinlage ist nicht besonders weit verbreitet, sodass zahlreiche Kunden damit sicherlich nichts anfangen können. Gemeint sind schlichtweg Girokonten, da es sich dabei um Konten handelt, bei denen bestehende Guthaben „auf Sicht“, also sofort, verfügt werden können. Dass die Sichteinlagen in den Bereich der Einlagensicherung fallen, ist zwar einerseits positiv, andererseits aber für viele Kunden nicht von wesentlicher Bedeutung.

Normalerweise werden größere Guthaben nämlich nicht auf dem Girokonto verwahrt, sondern auf einem Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonto angelegt. Aus dem Grund kommt es für den Normalanleger vor allem darauf an, dass diese Kontoarten durch die Einlagensicherung geschützt sind. Wie eingangs erwähnt, gibt es nicht nur eine gesetzliche Einlagengarantie, sondern ebenfalls eine private Einlagensicherung. Diese ist allerdings keine Pflicht, sodass es insbesondere außerhalb Deutschlands sehr viele Kreditinstitute gibt, die lediglich die vorgeschriebene gesetzliche Einlagensicherung einhalten.

Hierzulande ist es jedoch so, dass zahlreiche Banken sich einem privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen haben. Dies führt für den Anleger zu einer erhöhten Sicherheit, denn im Zuge der privaten Einlagensicherung sind die Kundengelder meistens noch mit erheblich höheren Beträgen geschützt, als es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagengarantie der Fall ist. Häufig sind Kundengelder sogar bis in den zwei- oder dreistelligen Millionenbereich abgesichert, und zwar je Kunde.

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