Sinn und Zweck einer Lohnsteuerkarte

Sinn und Zweck einer Lohnsteuerkarte

Jeder arbeitende Bürger in Deutschland ist im Besitz einer Lohnsteuerkarte. Jedes Jahr bekommt man diese Steuerkarte von der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Dabei hat man auch das Anrecht, sich die Lohnsteuerkarte nach Hause schicken zu lassen. In der Regel muss man sich die Karte aber zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen. Doch was ist der Sinn und Zweck einer Lohnsteuerkarte. Es ist vorgesehen ab dem Jahre 2011 die Lohnsteuerkarte in Papierform abzuschaffen. Der Grund dafür liegt unter anderem in einem so genannten doppelten Medienbruch. Dieser entsteht, wenn die Gemeinde des Steuerpflichtigen dessen Daten auf die Lohnsteuerkarte druckt. Der Arbeitgeber wiederum übernimmt die Daten von der Papierkarte in seine elektronische Lohnbuchhaltung. Es würde wesentlich mehr Sinn machen, die Daten direkt auf dem elektronischen Weg zu transferieren. Das würde im Endeffekt auch deutlich Kosten einsparen.

Bislang wird die Lohnsteuerkarte für zwei Dinge verwendet. Wie bereits erwähnt, druckt die Gemeinde die elektronisch gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen auf die Vorderseite der Lohnsteuerkarte. Diese Daten enthalten zum Beispiel Informationen über die Steuerklasse. Es werden aber auch Informationen über einen eventuellen Ehepartner und über Mitgliedschaften in möglichen steuererhebende Relegionsgemeinschaften aufgeführt. Diese Informationen sind für den Arbeitgeber des Steuerpflichtigen wichtig, damit dieser die Lohnabrechnung entsprechend gestalten kann. Es muss der genaue Anteil an zu zahlender Lohnsteuer berechnet werden und an das Finanzamt abgetreten werden.

Für diesen Zweck übernimmt der Arbeitgeber die Daten also von der Lohnsteuerkarte in die elektronische Lohnbuchhaltung. Diese Funktion betrifft vor allem die Vorderseite der Lohnsteuerkarte. Die Hinterseite wurde bislang verwendet, um eine Lohnsteuerbescheinigung in Papierform aufzudrucken. Diese Bescheinigung listete die bezahlte Lohnsteuer für das entsprechende Kalenderjahr auf. Anhand dieser Auflistung wurde die Steuererklärung durchgeführt, bzw. wurde die Lohnsteuerkarte an die Steuererklärung angehängt, um einen Beleg für die gezahlte Lohnsteuer zu haben. Immerhin bekommt man einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurückgezahlt, wenn genügend Werbungskosten oder Sonderkosten geltend gemacht werden können.

Diese Lohnsteuerbescheinigung in Papierform ist aber schon mit dem neuen Jahressteuergesetz für das Jahr 2008 abgeschafft worden. Diese Bescheinigung über die bezahlte Lohnsteuer wird ab dem Jahr 2008 in elektronischer Form übermittelt. Die Umstellung aller Funktionen der Lohnsteuerkarte auf elektronische Formate ist für das Jahr 2011 geplant. Das umfasst ab dem Jahr 2008 nur noch die Vorderseite der Karte mit den so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Bürgers. Diese Merkmale sind also nach wie vor auf der Lohnsteuerkarte aufgedruckt. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2011 der doppelte Medienbruch, der bei dem Transfer der Informationen von der Datenbank der Gemeinde auf die Papierkarte und von dieser in die Datenbank des Arbeitgebers entsteht, in Kauf genommen wird. Solange wird der arbeitswillige Bürger noch jedes Jahr seine Lohnsteuerkarte bei seinem Arbeitgeber abgeben müssen.

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