Immer mehr Menschen nehmen heutzutage Kredite auf, um sich beruflich zu verwirklichen oder weil größere wichtige Anschaffungen gemacht werden müssen, die den finanziellen Spielraum weit übersteigen. Liegt eine Bonität vor und sieht das Kreditinstitut Sicherheiten gewährleistet, steht einem Kredit in den meisten Fällen nichts mehr im Wege und kann problemlos ausgezahlt werden. Eine Bank kann einen Kredit jedoch auch kündigen. Oftmals muss nicht unbedingt ein Fehlverhalten des Kunden vorliegen oder eine breite Erklärung des Bankinstitutes vorgelegt werden, um dies zu tun. Wurde eine Kündigungsfrist zwischen Bank und Kunden vorab vereinbart, so hat das geldgebende Institut zu jeder Zeit das Recht, den Kredit zu kündigen.
Diese Kündigung würde in diesem Fall aber nicht in die Schufa eingetragen werden und es muss dem Kreditnehmer immer die Möglichkeit gegeben werden, zu einer anderen Bank zu wechseln. Meistens hat der Kunde hier sechs Wochen Zeit, um sich ein anderes Institut zu suchen, welches den gekündigten Kredit eventuell sofort übernimmt. Es gibt aber auch Situationen, in der die Bank einen Kredit fristlos und ohne große Erklärung kündigen kann, nämlich sobald ein plausibler Grund, wie zum Beispiel ein grobes Fehlverhalten des Kunden, vorliegt. So gab es häufiger Situationen, in der nach Bewilligung des Kredites festgestellt wurde, dass der Verbraucher unrichtige persönliche Angaben gemacht hat und es zum Beispiel bei Fragen zum Beruf nicht ganz so Ernst mit der Wahrheit genommen hat, um sich einen gewissen Vorteil bei der Kreditbewilligung zu verschaffen.
Dies verstößt natürlich in jeglicher Hinsicht gegen den Vertrag und führt zu einer sofortigen Kündigung des laufenden Kredites. Auch wenn eine plötzliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse festgestellt wird und das Kreditinstitut nicht mehr ausreichend und zufriedenstellende Sicherheiten gewährleistet sieht, kann eine Kündigung des Kredites erfolgen. Oftmals kommt es zu einem plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes oder eine spontane Krankheit tritt auf und Kreditnehmer sind nicht mehr in der Lage die Raten zu bezahlen. Das Kreditinstitut kann daraufhin einen Kredit kündigen. Oftmals gibt es hier aber gewisse Versicherungen, die zusätzlich mit dem Kredit abgeschlossen werden können, um solch eine Situation zu vermeiden.
Sollten Kunden ihren Verpflichtungen, nämlich der pünktlichen und angemessenen Rückzahlung, nicht nachkommen, oder auf Nachfrage des geldgebenden Institutes entsprechende Dokumente nicht vorlegen, ist eine Kündigung des Kredites ebenfalls zu befürchten. All diese Punkte sind ein grobes Fehlverhalten des Kunden und führen dazu, dass der Kredit fristlos gekündigt wird. Verbraucher müssen dann ihre Restschuld sofort begleichen und mit einer Eintragung in die Schufa ist zu rechnen.