Steuer Software oder Steuerberater?

Steuer Software oder Steuerberater?

Die überwiegende Mehrzahl aller Steuerpflichtigen sind von dem deutschen Steuerrecht in seiner geltenden Fassung deutlich überfordert. Dies ist vor allem der erheblichen Komplexität der Materie geschuldet, die in zahlreichen Tatbeständen, Rechenformeln und Tabellen ihren formalen Ausdruck findet. Dazu kommt, dass das Steuerrecht zu den umfangreichsten Rechtsmaterien des deutschen Rechts gehört. Dies ist insofern besonders problematisch, als dass das Steuerrecht wesentlich höhere Anforderungen an die steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen stellt, als dies etwa bei anderen Rechtsmaterien der Fall ist. So ist etwa jeder Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, in der er etwa seine erhaltenen Einkünfte sowie steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben und andere relevante Sachverhalte in einer bestimmten Form angeben muss. Diese Verpflichtung korrespondiert natürlich in verheerender Weise mit der angesprochenen Komplexität des Steuerrechts.

Denn angesichts dieser, fällt es den meisten Steuerpflichtigen sehr schwer, eine formell und materiell rechtmäßige Steuererklärung abzugeben, sodass hierfür meist professionelle Hilfe benötigt wird. In der Vergangenheit übernahmen dies vor allem die Steuerberater, die nicht nur Steuererklärungen usw. verfassen und erstellten, sondern gleichsam als Empfangsbevollmächtigte für Steuerbescheide und andere Amtssachverhalte fungierten, also eine umfassende steuerliche Betreuung des Steuerpflichtigen durchführten. Nun ist eine solche Leistung durch einen ausgebildeten, oftmals mit akademischer Vorbildung ausgestatteten, Steuerberater mitunter auch kostenintensiv, weshalb viele Steuerpflichtige entsprechende Ausweichmöglichkeiten suchten.

Diese Marktlücke wird nunmehr durch spezielle Steuer Software übernommen, die die Steuererklärung des Steuerpflichtigen erstellt. Dafür muss der Steuerpflichtige seine steuerlich relevanten Sachverhalte in entsprechende Eingabefelder eintragen, wo diese anschließend entsprechend der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen bearbeitet werden. Welche dieser Hilfsmöglichkeiten im Einzelfall für den Steuerpflichtigen vorteilhaft ist, beurteilt sich vor allem nach der Komplexität der steuerlich relevanten Vermögenssituation des Steuerpflichtigen. Denn wenn dieser zum Beispiel lediglich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit erhält, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt und am Ort seine Tätigkeitsausübung auch wohnt, ist der steuerliche Sachverhalt so einfach, dass die Einschaltung eines Steuerberaters wohl fast übertrieben wäre.

Mit der Beurteilung eines solch einfachen Sachverhalts wird regelmäßig auch eine entsprechende Steuer Software nicht überfordert sein. Denn hier sind kaum zu berücksichtigende Sachverhalte vorhanden. Insbesondere sind die maßgeblich zu berücksichtigenden Umstände, wie etwa Einzahlungen in gesetzliche Renten- und Krankenversicherungen, ohnehin durch entsprechende Freibeträge hinreichend berücksichtigt. Etwas anderes ergibt sich jedoch, wenn der fragliche Steuerpflichtige über eine Komplexe steuerlich relevante Vermögenssituation verfügt.

Eine solche liegt etwa vor, wenn der Steuerpflichtige verschiedene Einnahmequellen hat, etwa aus selbstständiger Arbeit und Kapitalerträgen, und wiederum verschiedene Ausgaben, zum Beispiel in private Altersvorsorgemodelle. Eine solche Situation ist regelmäßig zu komplex, um von der Steuer Software hinreichend beurteilt zu werden. Insbesondere kann der Steuerberater hier auch gestaltend eingreifen und durch Umschichtungen des Vermögens oder der steuerlichen Optimierung verschiedener Sachverhalte die Steuerlast des Steuerpflichtigen erheblich verringern. Eine reine Software, die lediglich auf die Verarbeitung eingegebener Daten programmiert ist, kann dies natürlich nicht leisten, sodass sich hier auch die Kosten für den Steuerberater amortisieren.

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