Steuerberechnung durch die Steuerprogression

Steuerberechnung durch die Steuerprogression

In fast jedem Land der Erde, außer in einigen Reichen Wüstenstaaten, gibt es die Pflicht, seine finanziellen Einnahmen mit der Allgemeinheit zu teilen - auch als "Steuer" bekannt. In den meisten Ländern, und dazu gehört auch Deutschland, ist es dabei allerdings üblich, nicht nur den "zehnten Teil", so war es im Mittelalter, an den Staat abzugeben, sondern die prozentuale Steuerlast an der Höhe des Einkommens abzulesen. Wer also mehr Einkommen hat, so die Idee hinter diesem Vorgehen, der zahlt auch prozentual mehr Steuern - schließlich ist er dazu finanziell auch in der Lage. Begrenzt wird diese so genannte "Steuerprogression" durch einen Mindest- und einen Maximalsteuersatz, die sich beide in den letzten Jahren ständig geändert haben. Auch der steuerfreie Grundbetrag wurde in den letzten Jahren mehrfach verändert, liegt aber nunmehr bei ca. 7000 Euro Jahresbruttoeinkommen.

Um nun zu verstehen, wie sich die Steuerprogression auf einige Einzelfälle so auswirkt, macht es Sinn, sich an zwei Beispielen die Charakteristik der Steuerprogression vor Augen zu führen. Hierfür sollte man einmal einen Angestellten und einmal einen Selbstständigen betrachten. Nehmen wir zuerst einmal einen Angestellten, der z.B. 2000 Euro Bruttoeinkommen im Monat hat, nicht verheiratet ist und auch keine Kinderfreibeträge anrechnen kann. Diese Person würde demnach in die Steuerklasse I fallen und müsste etwa 500 Euro an Steuer abgeben, das wären 25%. Wenn wir nun annehmen, dass diese Person eine Gehaltserhöhung um 100 Euro, also auf 2100 Euro bekommt, dann wird sie keineswegs 1600 Euro Netto auf der Hand haben - die Anzüge steigen um etwa 3% auf 28%.

Während die Person also vor der Gehaltserhöhung ein Nachsteuerbrutto von 1500 Euro hatte, sind es nunmehr 1512 - was für ein Gewinn. Sicherlich stimmen diese Zahlen jetzt nicht 100% mit der aktuellen Steuergesetzgebung überein, es wird aber deutlich, wie sich die Steuerprogression auswirken kann. Bei einem Selbstständigen ist es nun so, dass die Steuerprogression zwar in demselben Maße angewendet wird, wie bei einem Angestellten auch, der Selbstständige aber in der Regel sehr viel mehr Möglichkeiten hat, etwaige Betriebsausgaben von der Steuer abzuziehen. Wenn also ein Selbstständiger z.B. 3000 Euro monatlichen Umsatz hat, dann kann der seine gesamten Betriebskosten, also z.B. das Telefon, das Auto, die Briefmarken, Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern (zu 80%), Kosten für Werbung, Kosten für Repräsentationen, usw., von der Steuer absetzen.

Es kann also durchaus sein, dass sein Umsatz dadurch auf z.B. 2000 Euro fällt - demnach ist auch die Steuerlast geringer. Ab einem gewissen Einkommen, in der Regel dann wenn man den Spitzensteuersatz bezahlen würde, kann es sogar soweit kommen, dass ein Selbstständiger mehr Abgaben an das Finanzamt zu leisten hat wenn er keine Ausgaben tätigt, als er an Kosten hat, wenn er Ausgaben tätigt - genau das ist der Grund, warum viele Selbstständige sich große Autos kaufen. Sie müssen schlichtweg Betriebsausgaben generieren.

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