Steuerfreies Einkommen durch die Steuerfreigrenze

Steuerfreies Einkommen durch die Steuerfreigrenze

Steuerfreies Einkommen durch die Steuerfreigrenze ist möglich, wenn die Einkünfte unter dem sogenannten Steuerfreibetrag liegen. Die gesamten Einkommen, die in Deutschland von hier lebenden und somit auch steuerpflichtigen Personen erzielt werden, sind als grundsätzlich steuerpflichtig anzusehen. Steuerpflichtige Einkommen sind hier unter anderem der Arbeitslohn jedes Arbeitnehmers, auch aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Ebenfalls fallen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Kapitalerträge unter die Steuerpflicht. Bei den Kapitalerträgen zählen ebenso die Zinsen und die Dividenden dazu. Man spricht hierbei von einer sogenannten Bemessungsgrundlage, die bei der Steuerberechnung gilt, bei der nur die Werbekosten abgezogen werden. Werbekosten sind die Kosten, die zur Erzielung des Einkommens erbracht und aufgewendet werden müssen, wie Fahrtkosten, Betreuungskosten für Kinder und viele andere Untergruppen.

Es gibt in Deutschland nun nicht nur den hoch verdienenden Arbeitnehmer sondern auch der gering verdienenden Arbeitnehmer und hier müssen konkrete Unterschiede greifen. Kein Geringverdiener kann noch hohe Steuern abtreten und deshalb gibt es in Deutschland den sogenannten Steuerfreibetrag. Die Steuerfreigrenze ist momentan für Alleinlebende bei einem Betrag von 7.664 Euro und für Eheleute bei einem Betrag von 15.330 Euro festgeschrieben. Nun ist zu beachten, dass die Summe aller Einkünfte die Steuerfreigrenze überstiegen muss, um in den Bereich der geringfügigen Steuern zu gelangen. Die Steuern steigen immer nur dann, wenn sich auch das Einkommen erhöht.

Ganz wichtig sei hier noch in puncto Steuerfreigrenze angemerkt, dass diese Steuerfreigrenze nicht für das Bruttoeinkommen der Betroffenen gilt. Die Steuerfreigrenze gilt immer nur für das allgemein zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Wenn man zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter nimmt, die 10 tausend Euro verdienen sollte, ist es hier durchaus möglich, dass diese Frau unter den schon erwähnten Steuerfreibetrag fallen kann. Hierzu müsste allerdings auch nachgewiesen worden sein, dass von den 10 tausend Euro die Betreuungskosten für das Kind oder die Kinder und auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort geltend gemacht worden sind. Wenn dies alles berücksichtigt worden ist, bekäme die Person mit großer Sicherheit, die zu viel berechneten Steuern vom Fiskus zurückerstattet.

Die Steuerfreigrenze gilt nun aber nicht nur für erwachsenen Personen, welche auch noch im Arbeitsleben stehen. Dies ist in keiner Weise richtig, denn die Regelung greift hier auch für Kinder. Die Kinder können zwar noch kein eigenes Einkommen erzielen, aber sie können durchaus in der Lage sein, schon auf Geldanlagen zurückgreifen zu können. Aus diesen vererbten oder anderweitig erhaltenen Geldanlagen, können durchaus hohe Zinserträge hervorgehen. Bis zu der Steuerfreigrenze bleiben dann nämlich auch die Zinserträge für die Kinder rechtmäßig steuerfrei. Diese Regelung gilt auch für alle Altersrentner im ganzen deutschen Raum.

Ganz allgemein sei noch angemerkt, dass die Steuerfreigrenze ein Jahresbetrag ist, der mit einer monatlichen Freigrenze veranschlagt ist. Wenn man in einem Monat die Werte überschreiten sollte, ist im kommenden Monat darauf zu achten, dies zu regulieren, also weniger zu verdienen. Falls Lohnsteuer also vom Bruttolohn einbehalten werden sollte, besteht die Möglichkeit, diese mit der Einkommensteuererklärung zurückerstattet zu bekommen. Hierbei darf aber keine Überschreitung der Einkommensteuerfreibeträge stattgefunden haben.

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