Steuerklasse 5 bei der Lohnsteuer

Steuerklasse 5 bei der Lohnsteuer

Die Wahl der Steuerklassen ist entscheidend von der persönlichen Lebenssituation beeinflusst. Durch unterschiedliche Steuerklassen möchte der Staat seinen Bürgern die Möglichkeit geben, situationsbedingt Steuern einzusparen, um beispielsweise Alleinerziehende oder Familien zu entlasten. Die Lohnsteuerklasse fünf ist hierbei eine Steuerklasse, die nur von Verheirateten genutzt werden kann, die nicht dauernd getrennt leben. Sie kann bereits im Jahr der Eheschließung als Steuerklasse in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Steuerklasse fünf kann von demjenigen Ehegatten genutzt werden, der ein nur geringes oder aber gar kein Einkommen bezieht.

Hierbei sind in erster Linie Ehen angesprochen, bei denen ein Partner beispielsweise aufgrund der Kindererziehung aktuell keine Beschäftigung ausübt oder aber nur in Teilzeit beschäftigt ist. Aber auch Ehepartner, die aktuell arbeitslos sind oder aber sich um Haushalt und Kindererziehung kümmern, können diese Lohnsteuerklasse nutzen. Wer seinen Lohn oder das Gehalt mit der Steuerklasse fünf versteuern lässt, wird im Verhältnis zu den anderen vorhandenen Steuerklassen sehr hoch besteuert. Gerade bei geringen Einkommen fällt dies aber nur geringfügig ins Gewicht. Grundsätzlich kann die Lohnsteuerklasse 5 aber nur in Kombination mit der Steuerklasse drei genutzt werden. Diese Steuerklasse muss dann vom anderen Partner in Anspruch genommen werden, der das höhere Einkommen bezieht.

Dieser muss dann einen nur geringen oder keinen Betrag an Lohnsteuer bezahlen, so dass das Familieneinkommen insgesamt (im Vergleich zur Steuerkombination 4/4, die in der Regel bei nahezu gleichem Einkommen genutzt wird) höher ausfallen kann. Dies soll zu einer finanziellen Entlastung dieser Ehepaare führen und ist leider oftmals einer der Gründe, überhaupt die Ehe einzugehen. Ob und in welchem Umfang Paare bei der Lohnsteuer durch die Wahl der Steuerklasse 3/5 sparen können, muss im Einzelfall berechnet werden. Steuerberater oder die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfevereine können hierbei behilflich sein. Auch das Internet bietet eine grobe Orientierung, denn hier finden sich Steuer-Vergleichsrechner. Lediglich die Eingabe der derzeitigen Bruttoentgelte sind für diese Berechnung notwendig, das Programm ermittelt anschließend den Vor- oder Nachteil der jeweiligen Steuerklassenwahl.

Lohnsteuerklasse I - Lohnsteuerklasse II - Lohnsteuerklasse III
Lohnsteuerklasse IV - Lohnsteuerklasse V - Lohnsteuerklasse VI

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