Die Kreditnutzung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen heutzutage eine vollkommen normale Angelegenheit. Während Unternehmen durch die Kredite zum Beispiel neue Investitionen finanzieren, nutzt der Verbraucher einen Bankkredit zum Beispiel zur Finanzierung von Konsumausgaben oder auch zur Finanzierung von privatem Wohneigentum. Bei aller Selbstverständlichkeit, mit der man heute auch als Privatperson einen Kredit aufnimmt, sollte man dennoch nicht vergessen, dass die Inanspruchnahme eines Kredites immer Kosten verursacht. Die Summe dieser Kosten wird auch als Finanzierungskosten bezeichnet. Bei den Finanzierungskosten handelt es sich also um Kosten, die dem Kreditnehmer im engen Zusammenhang mit der Finanzierung entstehen.
Besonders steuerrechtlich sind diese Kosten nicht uninteressant, denn unter bestimmten Voraussetzungen können die Finanzierungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, was jedoch keineswegs immer und bei allen Kosten möglich ist. Zu den bekanntesten Finanzierungskosten, die zudem nahezu jedem Kreditnehmer auf jeden Fall entstehen, gehören sicherlich die Kreditzinsen. Diese Zinsen stellen für den Kreditnehmer Aufwendungen dar, die im Zuge der Kapitalbeschaffung entstehen. Steuerlich relevant sind solche Kreditzinsen im privaten Bereich allerdings zunächst einmal nicht. Wer sich also ein Auto kauft und dieses über einen Bankkredit finanziert, der kann die Zinsen nicht von der Steuer absetzen, falls das Auto rein privat genutzt wird. Anders kann es wiederum aussehen, falls das Fahrzeug auch gewerblich genutzt wird. Ob und wann man in solchen Fällen die Kreditzinsen von der Steuer absetzen kann, sollte man am besten mit dem Steuerberater besprechen und sich dort fachlich korrekte Informationen einholen.
Ähnlich sieht es auch im Bereich einer Immobilienfinanzierung aus. Neben den Kreditzinsen gehört auch das Disagio zu den Finanzierungskosten, falls ein solches berechnet wird. Das Disagio ist quasi ein Abschlag auf die Kreditsumme, welches einen Teil der Zinsen „ersetzt“. Der Kreditnehmer erhält dann zum Beispiel statt der Kreditsumme von 100.000 Euro nur 98.000 Euro ausbezahlt, aber dafür ist der Zinssatz dann geringer, als wenn 100.000 Euro ausgezahlt würden. Neben diesen sehr direkten Finanzierungskosten gibt es noch weitere Kosten, die ebenfalls im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme anfallen können. Das können zum Beispiel Bearbeitungsgebühren sein, die von der Bank im Zusammenhang mit dem Kredit in Rechnung gestellt werden. Auch eine Provision, die für eine eventuelle Kreditvermittlung gezahlt worden ist, fällt in den Bereich der Finanzierungskosten. Das gilt ebenso für sämtliche Kosten, die im Zuge der Grundbucheintragung anfallen.
Denn die Grundschuld dient als Kreditsicherheit und muss ins Grundbuch eingetragen werden, was für den Kreditnehmer wiederum Kosten von einigen Hundert Euro verursachen kann. Im Bereich einer gewerblichen Nutzung der finanzierten Immobilie handelt es sich bei den Finanzierungskosten steuerrechtlich um Betriebsausgaben bzw. um Werbungskosten, die abzugsfähig sind. Die Absetzbarkeit ist jedoch nur dann möglich, falls die finanzierte Immobilie zum Zwecke der Erzielung von Einkünften dient, also vermietet oder verpachtet wird. Neben den Kreditzinsen zählen übrigens auch Bereitstellungszinsen und Avalprovisionen zu den abzugsfähigen Finanzierungskosten. Von daher empfiehlt es sich immer die aktuelle steuerliche Rechtsprechung bei einem Steuerberater zu hinterfragen.