Steuern bei Spekulationsgeschäften vergleichen und sparen

Steuern bei Spekulationsgeschäften vergleichen und sparen

Die meisten Erträge, die Anleger mit ihrem angelegten Kapital erzielen, müssen in Deutschland versteuert werden. Da gilt allerdings nicht für solche Erträge aus Kapitalvermögen, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro im Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus reichende Erträge sind jedoch zu versteuern. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie lange die Investition vorgenommen wurde, sondern lediglich die Höhe des Ertrages ist entscheidend. Seit dem Wegfall der Spekulationssteuer und der Einführung der Abgeltungssteuer gibt es im Bezug auf die Spekulationsgeschäfte eine ganz wesentliche Änderung zu beachten. Als die sogenannte Spekulationssteuer noch aktiv war, mussten nämlich nicht alle Gewinne aus Spekulationsgeschäften ohne Einschränkung versteuert werden.

So mussten nur solche Spekulationsgewinne versteuert werden, die mehr als 512 Euro im Jahr betrugen. Aber auch wenn der Gewinn höher als 512 Euro im Jahr war, gab es trotzdem eine Möglichkeit, auf welche Weise die Anleger einer Versteuerung „entgehen“ konnten. Und zwar war dies unter der Voraussetzung möglich, dass zwischen dem Kauf und dem Verkauf der jeweiligen Anlageprodukte mehr als ein Jahr lag. Man sprach in dem Zusammenhang auch von der Spekulationsfrist bei Wertpapieren. Heute gibt es weder eine Frist noch einen „Freibetrag“, denn sämtliche Spekulationsgewinne fließen zusammen mit Zinsen und Dividenden in die steuerpflichtigen Kapitalerträge.

Allerdings fallen die Spekulationsgewinne auch unter die Abgeltungssteuer, sodass der Sparer-Pauschbetrag ebenfalls für diese Kurs- und/oder Währungsgewinne gilt. Für solche Anleger und Spekulanten, die oberhalb dieser Grenze von 801 Euro im Jahr liegen, stellt sich nun die Frage, ob es legale Möglichkeiten gibt, dennoch Steuern bei Spekulationsgeschäften zu sparen. Da die Situation in Deutschland wie zuvor beschrieben ist, gibt es im Grunde nur einen Weg, wie Anleger trotz erzielter Spekulationsgewinne von mehr als 801 Euro im Jahr noch Steuern sparen können. Und zwar ist dies möglich, falls die Gewinne im Ausland erzielt worden sind.

Zwar müssen deutsche Anleger natürlich auch ihre Kapitalerträge aus dem Ausland versteuern, jedoch nicht unbedingt in Deutschland. Je nachdem, ob Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat oder nicht, kann es durchaus sein, dass bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen die Versteuerung der Erträge nicht hierzulande, sondern im Ausland vorzunehmen ist. Falls der entsprechende Steuersatz nun im Ausland niedriger als in Deutschland sein sollte, kann es durchaus möglich sein, dass Spekulationsgewinne nicht mit 25 Prozent (Abgeltungssteuer), sondern zu einem niedrigeren Satz versteuert werden müssen.

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