Steuern Sparen durch einen Lohnsteuerjahresausgleich

Steuern Sparen durch einen Lohnsteuerjahresausgleich

Kaum eine Arbeit ist unbeliebter als das Ausfüllen einer Steuererklärung, aber wer dem Staat kein Geld schenken will, sollte sich trotzdem jedes Jahr dazu aufraffen, den Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen, um sich zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich profitieren besonders die Personen, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, sondern Monate hatten, in denen sie ohne Arbeit waren. Das kommt besonders häufig in der Gastronomie vor, wo das Personal nach der Hauptsaison zeitweise ausgestellt wird. Bei der Berechnung der Lohnsteuer geht man davon aus, dass eine lückenlose Beschäftigung vorliegt. Wenn das nicht der Fall war, kann man sich die zu viel entrichteten Lohn- und Kirchensteuern durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück erstatten lassen.

Werbekosten sind der zweite große Posten, der beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden kann. Zwar wurde die Pendlerpauschale sehr eingeschränkt, aber es gibt viele Arbeitnehmer, die Wege zur Arbeitsstätte zurück legen müssen, die über 20 Kilometer betragen. Diese Ausgaben kann man Steuer mindernd geltend machen. Auch Aufwendungen für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel wie Fachbücher, sollte man beim Ausfüllen des Lohnsteuerjahresausgleichs nicht vergessen. Natürlich muss man seine Angaben belegen und deshalb alle Quittungen und Rechnungen gewissenhaft aufbewahren. Manche Arbeitnehmer belegen in ihrer Freizeit Kurse, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Auch die Kosten dafür können sie beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben.

Viele Menschen lassen sich anrühren von den Medienberichten über Hungersnöte und Naturkatastrophen in aller Welt, und spenden gerne Geld, um die Not beseitigen zu helfen. Auch diese Spenden kann man von der Steuer absetzen. Es lohnt sich also, sich immer eine Spendenbescheinigung ausstellen zu lassen, wenn man für eine Hilfsorganisation, eine Partei, oder eine sonstige förderungswürdige Vereinigung Geld gespendet hat. Relativ neu ist die Regelung, dass auch ehrenamtliches Engagement bei der Steuer berücksichtigt wird. Wer also in seiner Freizeit ein solches Amt ausübt, kann mit einer steuerlichen Entlastung rechnen. Ausgaben für Versicherungen so wie Aufwendungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, können ebenfalls Steuer mindernd geltend gemacht werden. Gerade chronisch Kranke und ältere Bürger haben oft erhebliche Ausgaben für Arzneimittel und Zuzahlungen zu verkraften.

Durch eine teilweise Entlastung bei der Lohnsteuer versucht der Staat, dieser Personengruppe einen Ausgleich für die finanzielle Mehrbelastung zu schaffen. Es gibt noch viele andere finanzielle Belastungen, die auf einen Arbeitnehmer zukommen können. In manchen Familien werden kranke oder alte Familienmitglieder oder Verwandte gepflegt und mitversorgt. Diese Mehrkosten gehören auch zu den nötigen Angaben im jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich. Vor allem dann, wenn die im Haushalt lebenden Personen in eine Pflegestufe eingruppiert sind, kann man mit erheblichen Steuererstattungen rechnen. Es zahlt sich auch aus, wenn man die Rechnungen für Reparaturen oder Renovierungen im Haus beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einreicht. Auch an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt sich der Staat dadurch, dass er die Ausgaben dafür bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Beschäftigt man eine Putzfrau, kann man auch diese Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und so Steuern sparen.

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