Steuern sparen durch Immobilien

Steuern sparen durch Immobilien

Ständig steigende Steuern und Abgaben und ein beständig leerer werdenden Geldbeutel lassen den Gedanken aufkommen, wie nun zumindest an der Steuerlast legal manipuliert werden kann, wenn schon das Bruttoeinkommen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse nicht verbessert werden kann. Verschiedene Möglichkeiten tun sich da in Gedanken auf, die mehr oder weniger günstig auf die Steuerlast wirken. Vielleicht möchte der eine oder andere Steuerzahler auch gleich groß einsteigen und eine Immobilie finanzieren, um dadurch die persönliche Steuerlast zu reduzieren. Grundsätzlich ist es möglich, durch die Finanzierung einer Immobilie die eigenen Steuern zu reduzieren. Dabei müssen aber wichtige Punkte bedacht werden, um am Ende auch wirklich finanziell besser als zuvor dazustehen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die selbst genutzte Immobilie sich grundsätzlich nicht steuermindernd auswirkt. Da sich auch die Situation der über viele Jahre beanspruchbaren Eigenheimzulage deutlich verändert hat, ist mit der selbstgenutzten Immobilie eher kein Vorteil mehr in steuerlicher Hinsicht zu bewirken.

Wer aber hohe Einkünfte hat und daraus resultierend seinen Steuersatz insgesamt senken möchte, kann durch die Vermietung einer finanzierten Immobilie eine Möglichkeit haben, zahlreiche Kosten steuermindernd abzusetzen. Als guter Nebeneffekt ist eine vermietete Immobilie auch eine hervorragende Altersabsicherung. Auch wenn sich in vielen Köpfen die Furcht festgesetzt hat, dass die Steuerminderung etwas Anrüchiges mit sich bringt, ist die vermietete Immobilie eine zu einhundert Prozent legale Möglichkeit der Steuerminderung. Die Steuerersparnis als Hauptgrund für eine Investition in eine Immobilie ist aber der falsche Lösungsansatz. So sollte die Immobilie stets mit dem Augenmerk auf Werterhalt und Wertsteigerung finanziert werden.

Gerade in begehrten Wohnlagen, in denen Bauplatz nicht mehr unbegrenzt vorhanden ist, kann die Investition sowohl in steuerlicher als auch in vermögensbildender Hinsicht eine gute Sache sein. Steuerliche Vorteile ergeben sich aus vermieteten Immobilien durch die Abschreibung des Kaufpreises, der in begehrter Wohnlage natürlich deutlich höher ausfällt. Dabei sollten Anleger aber bedenken, dass hier lediglich das Haus oder die Wohnung bzw. deren Kaufpreis steuerlich abgesetzt werden können, nicht jedoch das Grundstück, auf dem sich das Haus befindet. Das Finanzamt legt dann für die Festlegung der Steuerverringerung bei Häuser ab einem Bauzeitpunkt von 1925 eine Nutzungsdauer von pauschal 50 Jahren fest. Ein Kaufpreis ohne den Grundstückspreis von rund gerechnet 150.000 Euro ergäbe damit dividiert durch die 50 jährige Nutzungsdauer eine Steuerersparnis von 3.000 Euro jährlich mit sich.

Legt man nun einen Steuersatz von 40 Prozent zugrunde, so ergibt sich hier eine Steuerersparnis von 1.200 Euro jährlich. Findet der Hauskauf innerhalb des Jahres statt, so werden die Steuerersparnis anteilig stattfinden. Bei älteren Immobilien, die vor dem 31.12.1924 erbaut wurden, reduziert sich die Berechnung der Nutzungs- und Abschreibungsdauer pauschal auf 40 Jahre. Zu bedenken gilt übrigens noch, dass eine vermietete Immobilie, die innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft wird, nicht nur die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes mit sich bringen kann. Auch bereits gewährte Steuervorteile müssen in diesem Falle an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Nur wer innerhalb dieser Zeit selbst in die Immobilie einzieht, muss rückwirkend keine Rückzahlung leisten.

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