Die private Altersvorsorge ist in Deutschland heute wichtiger als jemals zuvor, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden immer geringer. Das liegt zum einen an den Kürzungen, zum anderen aber auch daran, dass immer weniger Personen überhaupt das Regelrentenalter erreichen, zumal dieses jetzt auch noch auf 67 Jahre angehoben wurde. Der Staat hat diese Problematik ebenfalls erkannt, und ist zumindest in Form der Riester-Rente und der Basisrente bereit, den Vermögensaufbau im Bereich der Altersvorsorge zu unterstützen. Die Basisrente ist vielen Menschen sicherlich noch besser unter der umgangssprachlichen Bezeichnung Rürup-Rente bekannt. Während die meisten abhängig Beschäftigten die Förderung in Form der Riester-Rente nutzen, bleibt Selbstständigen und Freiberuflern meistens nur die Förderung in Form der Rürup-Rente. Denn wenn man keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlt, darf man auch keine Riester-Rente nutzen.
Während die Riester-Rente auf Zulagen basiert, geht es bei der Rürup-Rente darum, dass der Sparer Steuern sparen kann. Möglich ist dies, weil die Beiträge, die in einen sogenannten Rürup-Vertrag fließen, in bestimmten Betragsgrenzen steuerlich absetzbar sind, und zwar durch die Angabe der Sparbeiträge im Feld Sonderausgaben. Wie hoch der Sparbeitrag ist, der letztendlich als Sonderausgabenabzug akzeptiert wird, hängt davon ab, in welchem Jahr der Sparer mit dem Rürup-Vertrag begonnen hat. Denn jedes Jahr steigt der Anteil am absetzbaren Sparbeitrag um zwei Prozent, bis schließlich in 13 Jahren (2025) der volle Sparbeitrag abgesetzt werden kann, sofern er nicht höher als 20.000 Euro im Jahr ist.
Aktuell (2012) können die Sparer, die in diesem Jahr einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, von ihren Sparbeiträgen 74 Prozent absetzen, allerdings maximal auf der Basis von 20.000 Euro im Jahr. Allerdings ist diese Grenze wohl für die meisten Sparer ohnehin uninteressant, denn nur wenige Sparer werden auf den Monat gerechnet mehr als 1666 Euro sparen. Aber nicht nur während der Ansparphase können die Nutzer der Rürup-Rente Steuern sparen, sondern bis zum Jahre 2040 auch noch in der Rentenphase. Bis 2040 ist nämlich nicht die volle Auszahlung steuerpflichtig, sondern nur ein gewisser Anteil. Allerdings wird der steuerpflichtige Anteil immer größer, bis er dann schließlich im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegen wird. Derzeit (2012) sind die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente zu einem Anteil 64 Prozent zu versteuern.