Von Steuern und Abgaben ist so gut wie jeder Bürger betroffen. Egal, ob man mit selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit sein Geld verdient, oder Einnahmen aus Mieten, Verpachtungen und Kapitalerträgen hat, der Staat will seinen Anteil daran haben. Wer darauf achtet, jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abzugeben, kann sich aber eventuell einen Teil der gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück holen. Grundsätzlich hat jeder Bürger ein steuerfreies Existenzminimum. Etwa 638,00 Euro an monatlichem Einkommen sind von der Steuer freigestellt. Viele Leute haben unregelmäßige Beschäftigungen, so dass ihr Einkommen von Monat zu Monat starken Schwankungen ausgesetzt ist. Es lohnt sich also, genau auszurechnen, ob man mit seinem Jahreseinkommen insgesamt unter dem Existenzminimum geblieben ist. Dann kann man die zu viel gezahlten Steuern nämlich bei der nächsten Lohnsteuererklärung zurück erhalten.
Bei so niedrigem Verdienst verzichtet der Staat auch auf die Abführung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages. Wer von vorn herein weiß, dass er mit allen Einkünften unterhalb dieser Grenze bleibt, lässt sich am besten gleich zu Beginn eines Kalenderjahres vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben. Wenn er die bei seiner Bank abgibt, braucht er die sonst fällige Kapitalertragssteuer nicht zu zahlen. Versäumt er es, sich einen solchen Bescheid ausstellen zu lassen, bietet die Lohnsteuererklärung die beste Möglichkeit, sich das Geld zurück zu holen. Zum Glück haben die meisten Bürger mehr zum Leben als ein paar hundert Euro. Natürlich bittet der Staat sie dafür auch entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Kasse. Um möglichst viel von den gezahlten Steuern erstattet zu kriegen, sollte man bei der Lohnsteuererklärung alles angeben, was zu einer Minderung der Steuerlast führen kann.
So kann man vieles von dem, was nötig ist, um seine Arbeit auszuführen, als Werbeaufwand von der Steuer absetzen. Dazu zählen Kosten für Arbeitskleidung, Fachliteratur, und Weiterbildungsmaßnahmen genau so wie der Aufwand für Bewerbungsmappen und Bewerbungsfotos. Man sollte vorsichtshalber auch die Kosten für die Fahrten zur Arbeit ansetzen, da es möglich ist, dass das Gesetz, das die Absetzbarkeit erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer vorsieht, eventuell wieder gekippt wird. Wer außerordentliche Belastungen hat, wie die Pflege eines kranken Kindes oder die Kosten für die Unterbringung von Angehörigen in einem Heim, der kann auch diese Beträge Steuer mindernd geltend machen. Chronisch Kranke mit hohen Gesundheitsausgaben können diese Kosten bei ihrer Lohnsteuererklärung angeben.
Wer Geld spendet für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen, sollte nicht versäumen, sich darüber Spendenbelege ausstellen zu lassen. Denn auch Spenden wirken sich Steuer mindernd aus. Relativ jung ist die Möglichkeit, die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Darunter versteht man alles, was unmittelbar im oder am Haus an Fremdleistungen erbracht wird. Dazu zählen die Arbeiten einer Putzfrau, eines Babysitters und eines Handwerkers; Handwerker müssen allerdings ihre Rechnungen genau aufteilen zwischen Materialkosten und sonstigen Arbeitskosten. Auch dürfen die Rechnungen nicht bar bezahlt werden, sondern müssen auf ein Bankkonto überwiesen werden.