Teilthesaurierung als Form der Ertragsausschüttung

Teilthesaurierung als Form der Ertragsausschüttung

Wer sich für das Sparen in offene Fonds entscheidet, der hofft in erster Linie auf Wertsteigerungen des jeweiligen Fonds. Solche Wertsteigerungen können zum Beispiel bei Aktienfonds durch das Ansteigen der im Fonds enthaltenen Aktienkurse erreicht werden. Neben Kurssteigerungen gibt es aber auch noch eine zweite Form der Rendite, nämlich - je nach Art des Fonds - Zinsgutschriften oder Dividendenzahlungen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, auf welche Weise die jeweilige Fondsgesellschaft ihren Kunden, also den Anteilsinhabern, die vorhandenen Erträge gutschreiben kann. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Erträge auszuschütten. Dies geschieht in der Regel durch eine Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Girokonto des Kunden. Die Ertragsausschüttung ist eine Form der Gutschrift, die sehr häufig von den Fondsgesellschaften gewählt wird.

Eine zweite Form der Ertragsgutschrift ist keine Ausschüttung, sondern eine sogenannte Thesaurierung. Übersetzt bedeutet der Fachbegriff Thesaurierung so viel wie Wiederanlage. In diesem Fall findet keine Ausschüttung statt, sondern der Ertrag wird direkt wieder in Fondsanteile angelegt. Demzufolge erhält der Anleger keine Geldgutschrift, sondern ihm werden Anteile am Fonds gutgeschrieben. Dabei handelt es sich meistens um Bruchteile. Neben diesen beiden Formen der Ertragsgutschrift gibt es noch eine Art Mischform, nämlich die Teilthesaurierung. Wie man sich aufgrund der zwei vorher beschriebenen Ertragsgutschriften vorstellen kann, wird bei der Teilthesaurierung ein Teil des Ertrages ausgeschüttet, während der andere Teil wieder angelegt wird. Bisher gibt es noch relativ wenige Fondsgesellschaften, die sich für diese Variante der Ertragsgutschrift entschieden haben.

Zu früheren Zeiten hatte der Unterschied zwischen der Wiederanlage des Ertrages und der Ausschüttung eine deutlich größere Bedeutung, als es heutzutage der Fall ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es seit der Abgeltungssteuer ohnehin keine Rolle mehr spielt, ob die Zinserträge bzw. Dividenden ausgeschüttet oder wieder in Fondsanteile angelegt werden. Früher war es hingegen so, dass die Thesaurierung steuerfrei war, während der Anleger die Ausschüttung der Erträge im Zuge der vorherigen Kapitalertragsteuer versteuern lassen musste. Da es diese Unterscheidung zwischen Ausschüttung und Wiederanlage in steuerlicher Hinsicht heutzutage nicht mehr gibt, hat es für den Anleger auch nur noch wenige Konsequenzen, wenn er sich für die eine oder andere Variante der Ertragsgutschrift bzw. den damit verbundenen Fonds entscheidet.

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