Wenn man heute eine Rechnung zahlen muss oder auch einer regelmäßigen Zahlungsverpflichtung nachkommen muss, dann stehen in der Sparte Zahlungsverkehr im Grunde drei Alternativen zur Verfügung, auf welche Art man die Zahlung vornehmen kann. Das sind auf der einen Seite die Überweisung und der Dauerauftrag als eine Art von Dauerüberweisung, sowie auf der anderen Seite die Lastschrift. Der Dauerauftrag eignet sich jedoch nur für immer wiederkehrende Zahlungen über den gleichen Betrag, also beispielsweise für die monatlichen Mietzahlungen. Bei einmaligen Zahlungen oder wiederkehrenden Zahlungen von unterschiedlicher Höhe steht man jedoch oftmals vor der Entscheidung, ob man eine Überweisung vornimmt oder dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung gibt, sodass dieser den offenen Betrag per Lastschrift einziehen kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Vor- und Nachteile die Überweisung und die Lastschrift im Vergleich haben, sowohl für den Zahlungspflichtigen als auch für den Zahlungsempfänger. Die Überweisung hat für den Zahlungspflichtigen zunächst den Vorteil, dass er selbst bestimmen kann, an wen er welchen Betrag überweist. Da Überweisungen schon viele Jahre auch online über das Internet vorgenommen werden können, ist die Ausführung einer Überweisung mittlerweile schnell und einfach ohne großen Zeitaufwand möglich. Der Nachteil der Überweisung besteht für den Zahlungspflichtigen darin, dass er sich selbst darum kümmern muss, den geforderten Betrag fristgerecht zu überweisen.
Verspätete Zahlungen ziehen nicht selten Mahngebühren nach sich oder können sogar im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht wird. Ein weiterer Nachteil der Überweisung ist, dass es extrem aufwendig sein kann, einen einmal überwiesenen Betrag wieder zurück zu fordern. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man sich bei der Empfänger Kontonummer vertan hat oder aus Versehen zu viel Geld überweisen hat. Der große Vorteil für den Zahlungsempfänger liegt bei der Überweisung darin, dass einmal erhaltenes Geld ohne weiteres nicht wieder zurück gebucht werden kann. Dafür muss der Zahlungsempfänger aber auf den Geldeingang warten und kann nicht selbst aktiv werden. Bei der Lastschrift hat der Zahlungspflichtige den großen Vorteil, die Zahlungstermine nicht selbst überwachen zu müssen.
Was hingegen viele Verbraucher nach wie vor als Gefahr ansehen ist, dass Unbefugte vom Konto per Lastschrift abbuchen können. Das hat aber im Grunde nichts mit dem eigentlichen Lastschriftverfahren zu tun, denn dieser unberechtigte Einzug passiert meistens ohne das überhaupt eine Vereinbarung besteht. Und in dem Zusammenhang kommt dann auch ein weiterer großer Vorteil des Lastschriftverfahrens zu Tage, nämlich dass Abbuchungen innerhalb von einigen Wochen wieder zurück gebucht werden können. Der Vorteil für den Zahlungsempfänger ist, dass er selbst die Zahlung aktiv veranlassen kann. Dafür muss er aber Zahlungstermine überwachen und immer das Risiko eingehen, dass bereits eingegangene Zahlungen innerhalb von 4-6 Wochen noch rückgängig gemacht werden können.