Unterschiede privater und gesetzlicher Einlagensicherung

Unterschiede privater und gesetzlicher Einlagensicherung

Gerade in Deutschland gibt es zahlreiche Anleger, die nur noch sehr sicher investieren möchten. Dabei ist es vielen Verbrauchern enorm wichtig, dass die vorhandenen Einlagen auch gegen Insolvenz des jeweiligen Emittenten geschützt sind. Demzufolge spielt in diesem Zusammenhang die sogenannte Einlagengarantie, die auch als Einlagensicherung bezeichnet wird, eine wichtige Rolle. Spätestens seit der Finanzkrise achten zahlreiche Investoren und Anleger darauf, dass bei dem gewählten Finanzprodukt eine Sicherung der Anlagen gewährleistet ist. Grundsätzlich muss insbesondere hierzulande zwischen der privaten und der gesetzlichen Einlagengarantie differenziert werden.

Zunächst einmal ist wichtig, dass der Anleger darüber informiert ist, dass die gesetzliche Einlagensicherung nur für bestimmte Finanzprodukte gilt. Geschützt sind die Kundeneinlagen nämlich ausschließlich auf Girokonten, Festgeld-, Tagesgeld- und Sparkonten. Darüber hinaus können auch manche Sparbriefe in den Bereich der Einlagensicherung fallen. Bei allen anderen Finanzprodukten, beispielsweise Aktien, Anleihen oder Fonds, greift weder die gesetzliche noch die private Einlagengarantie. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für den gesamten EU-Raum, sodass alle Banken, die ihren Hauptsitz in einem EU-Staat haben, sich zur Sicherung der Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro verpflichtet haben.

Wer sich als Anleger also für ein Finanzprodukt entscheidet, das von einer in der EU ansässigen Bank vertrieben wird, der hat Anspruch auf die gesetzlich zugesagte Einlagensicherung, selbst wenn das jeweilige Kreditinstitut insolvent werden sollte. Während die gesetzliche Einlagensicherung im gesamten EU-Raum vorgeschrieben ist, sind es vor allem die deutschen Banken, die zusätzlich auch noch eine private Einlagensicherung betreiben. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Einlagengarantie, die sich aus einer Mitgliedschaft in einem speziellen Einlagensicherungsfonds ergibt. Viele in Deutschland ansässige Kreditinstitute haben sich auf freiwilliger Basis dazu bereit erklärt, regelmäßig Einzahlungen in einen privaten Sicherungsfonds vorzunehmen.

Der große Vorteil besteht darin, dass die Höhe der abgesicherten Einlagen häufig weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde liegt. Aufgrund dieser Tatsache und dem Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Einlagengarantie ist es insbesondere bei deutschen Banken so, dass die Anleger von einer hohen Sicherheit profitieren können, insbesondere was das Emittentenrisiko angeht. Zu beachten ist, dass die gesetzlich verankerte Einlagensicherung außerhalb des EU-Raums häufig nicht verbreitet ist. Daher sollten sich Verbraucher stets darüber informieren, ob es bei der entsprechenden Bank, für die man sich entschieden hat, überhaupt eine Sicherung der Einlagen gibt.

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