Unverzüglich die Kreditkarte sperren wenn sie verloren wurde

Unverzüglich die Kreditkarte sperren wenn sie verloren wurde

Die Kreditkarte wird allgemein als sicheres Zahlungsmittel bezeichnet. Gerade im Ausland ist es oftmals sinnvoll, nur geringe Mengen Bargeld mit zu führen und stattdessen eine Kreditkarte zu nutzen. Das Risiko liegt allerdings darin, dass die Karte verloren gehen kann. In diesem Fall ist die sofortige Sperrung erforderlich, um den Zugriff von dritten Personen auf das Kreditkartenkonto zu vermeiden. Banken warnen ihren Kunden davor, die EC- und Kreditkarte gemeinsam mit der Geheimzahl aufzubewahren. Verliert der Besitzer in einem solchen Fall die Karte und diese wird von einer dritten Person gefunden, kann über das Geld auf dem Konto verfügt werden. In diesem Fall wird dem Inhaber in der Regel Fahrlässigkeit vorgeworfen und die Bank erstattet das verlorene Geld nicht.

Die Geheimzahl sollte möglichst überhaupt nicht aufgeschrieben werden, nur so wird ein Missbrauch komplett ausgeschlossen. Selbst wenn nur die Kreditkarte verloren wurde, ohne dazu gehörige Geheimzahl, ist eine Sperre sofort erforderlich. An einigen Kassen können Kreditkartenbesitzer nach wie vor ohne die Eingabe der Pinnummer bezahlen, was ebenfalls zu Lasten des Inhabers geht. Bei einer Zahlung ohne Pinnummer braucht der Finder lediglich die Unterschrift des eigentlichen Inhabers zu fälschen, was nur selten in einem Geschäft auffällt.

Eine Kreditkartensperre erfolgt schnell und unkompliziert über eine Telefonhotline. Die allgemein gültigen Nummern sind auch vom Ausland aus zu erreichen. Die Kreditkarte wird einem Mitarbeiter als verloren oder gestohlen gemeldet und es wird eine sofortige Sperre eingeleitet. Sollte die Karte an einem Geldautomaten verwendet werden, wird sie vom Gerät eingezogen und dem rechtmäßigen Besitzer wieder übergeben. Auch in Geschäften ist es nach einer Sperre nicht mehr möglich mit der Kreditkarte zu bezahlen.

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