Bei den meisten Krediten ist die Dauer der Zinsfestschreibung so geregelt, dass für die gesamte Laufzeit ohnehin der gleiche Zinssatz gilt, der auch nicht verändert wird. Das ist zum Beispiel bei allen Formen des Ratenkredites der Fall. Der Dispokredit bildet hier jedoch eine Ausnahme, weil die Zinsen sich hier jederzeit ändern können. Im dritten großen Finanzierungsbereich, dem Hypothekendarlehen, gibt es in der Praxis beide Varianten. Zum einen kann der Kreditnehmer einen variablen Zinssatz auswählen, wobei hier eben das Risiko besteht, dass die Zinsen von der Bank während der Laufzeit erhöht werden. Daher entscheiden sich die meisten Kreditnehmer auch für eine Zinsfestschreibung. Vor allem dann, wenn die Kreditzinsen niedrig sind oder eine Erhöhung in der nächsten Zeit bevorsteht, ist die Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer eindeutig die bessere Variante.
Ist die Entscheidung also zu Gunsten der Zinsfestschreibung gefallen, muss sich der Kreditnehmer nur noch entscheiden, für welchen Zeitraum die Zinsen beim Immobilienkredit festgeschrieben werden sollen. Seit vielen Jahren bzw. seit Jahrzehnten gibt es hier zwei Standard-Zeiträume, innerhalb derer der Kreditnehmer die Zinsen festschreiben lassen kann. Das ist zum einen die Zinsfestschreibungsdauer von fünf Jahren und zum anderen die Zinsfestschreibungsdauer über einen Zeitraum von zehn Jahren. Seit wenigen Jahren ergänzen jedoch bereits einige Banken diese beiden wählbaren Zeiträume um einen oder mehrere weitere Zeiträume. So gibt es mittlerweile auch eine Zinsfestschreibungsdauer von 15, 20 oder 30 Jahren.
Eins sollte man als Kreditnehmer auf jeden Fall bezüglich der Zinsfestschreibungsdauer berücksichtigen: je länger der Zeitraum ist, für den man die Zinsen festschreiben lassen möchte, desto höher ist auch der Zinssatz, welcher von der Bank veranschlagt wird. Zahlt man derzeit (April 2010) für ein Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibungsdauer von fünf Jahren zum Beispiel nur noch einen Effektivzinssatz von ca. drei Prozent, so liegt der Zinssatz im Bereich einer 15-jährigen Zinsfestschreibung teilweise über vier Prozent. Dennoch sollte man sich derzeit für eine möglichst lange Festschreibungsdauer entscheiden, weil die Zinsen sehr wahrscheinlich kaum wieder so niedrig wie aktuell sein werden.
Generell gibt es übrigens auf Seiten des Kreditnehmers auch die Möglichkeit, die Zinsfestschreibungsdauer vorzeitig zu beenden. Im Kreditvertrag und in der zugehörigen Zinsvereinbarung ist zwar festgehalten, dass sich beide Parteien an den Zeitraum der Zinsfestschreibung halten müssen, aber die meisten Banken stimmen einer vorzeitigen Beendigung dennoch zu. Allerdings muss der Kreditnehmer in diesem Fall davon ausgehen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, welche im schlechtesten Fall sogar höher ist als die Ersparnis, welche der Kreditnehmer durch die vorzeitige Beendigung der Zinsfestschreibung erreichen möchte.