Vereinbaren einer Ratenzahlung zur Schuldenregulierung

Vereinbaren einer Ratenzahlung zur Schuldenregulierung

Schulden entstehen in der Regel unbeabsichtigt, weil zu viele Verpflichtungen existieren, die nicht mehr gezahlt werden können. Wird eine ausstehende Forderung nicht beglichen, wird der Betrag zunächst angemahnt. Nachdem zwei Mahnungen erfolglos versandt wurden, darf der Gläubiger seine Rechte an ein Inkassobüro abtreten. Dieses Unternehmen versucht dann den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Spätestens jetzt hat der Betroffene meist die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zur Schuldenregulierung zu vereinbaren. Nur wenige Dienstleister erklären sich bereit eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Meist hat der Verbraucher auf eine Ratenzahlung erst dann eine Chance, wenn die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen weiter geleitet wurde. Es kommen dann zur ursprünglichen Rechnung noch die Kosten für das Inkassoverfahren, die auch vom Schuldner zu tragen sind.

Das Inkassobüro tritt schriftlich an den Schuldner heran und fordert zum Ausgleich der offenen Posten auf. Meist wird im ersten Schreiben bereits das Angebot zur Ratenzahlung gemacht. Liegt kein derartiger Vorschlag vor, kann der Schuldner jedoch auch selbst Kontakt zur Inkassostelle aufnehmen und um eine Schuldentilgung in monatlichen Raten tilgen. Die Vereinbarung zur Ratenzahlung wird widerruflich getroffen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird der noch offene Restbetrag sofort fällig. Zur Grundsumme kommen tägliche Zinsen, die den Gesamtbetrag um einiges erhöhen. Es gibt jedoch Inkassounternehmen, die nach Rücksprache mit dem Gläubiger auf die Zinsen verzichtet. In diesem Falle wäre nur ein Festbetrag fällig und keine stetig anwachsende Summe.

Viele Menschen sind aufgrund ihrer Schulden verzweifelt und ignorieren sämtliche Anschreiben. Nachdem das Inkassounternehmen erfolglos gemahnt hat, wird in der Regel ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Auch jetzt besteht für den Schuldner noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung, wenn er Kontakt zum Anwalt aufnimmt. Je früher der Antrag auf Ratenzahlung jedoch gestellt wird, desto niedriger sind die Kosten, da auch Rechtsanwaltsgebühren vom Schuldner getragen werden müssen. Selbst wenn die Forderung bereits an den Gerichtsvollzieher weiter geleitet wurde, kann noch eine Vereinbarung zur Schuldenregulierung getroffen werden. Der Gerichtsvollzieher lässt sich in der Regel immer auf ein Ratenzahlungsangebot ein, insbesondere wenn der Schuldner kein Vermögen besitzt und es keine pfändbaren Gegenstände gibt.

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