Mit einer Unfallversicherung ist es möglich, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalles abzusichern. So kann die Unfallversicherung zum Beispiel Leistungen erbringen, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles erkrankt oder sogar eine Invalidität eintritt. Allerdings erbringt die klassische Unfallversicherung nur Leistungen, wenn die Invalidität durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Tritt die Invalidität aufgrund einer Erkrankung auf, dann wird eine gesonderte Absicherung benötigt. Mit einer privaten Invalidenversicherung ist es möglich, auch für diesen Fall vorzusorgen. Eine Invalidenversicherung kann als alleinige Versicherung abgeschlossen werden. Daneben gibt es auch Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, welche ebenso einen Invalidenschutz vorsehen. Eine Kombination aus Unfallversicherung und einer Invalidenversicherung ist ebenso möglich. Zumal viele Versicherer in den Leistungen der Unfallversicherung auch eine Invalidenversicherung mit anbieten, welche bei Krankheiten einspringt.
Insbesondere bei Kindern wird davon ausgegangen, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist, dass eine Invalidität infolge einer Erkrankung als durch einen Unfall eintritt. Deshalb wird die Kinderinvaliditätsversicherung von vielen Experten empfohlen. Dies trifft ebenso auf Arbeitnehmer zu, welche sich eine Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit wünschen. Eine Berufsunfähigkeit tritt in den weitaus meisten Fällen aufgrund einer Erkrankung und nicht infolge eines Unfalles ein. Allerdings sollten Versicherte bei Vertragsabschluss darauf achten, in welchen Fällen genau die Invalidenversicherung zahlt.
In manchen Fällen beschränkt sich der Leistungsumfang nämlich auf einige wenige Erkrankungen. So ist es zum Beispiel möglich, die Absicherung nur für einige wenige Krankheiten zu garantieren. Dabei handelt es sich häufig um sogenannte Dread-Disease-Versicherungen. Wurde eine der im Versicherungsvertrag aufgeführten Erkrankungen diagnostiziert, dann erhält der Versicherte eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Zahlungen einer regelmäßigen Rente sind hingegen nicht vorgesehen. Häufig lassen sich mit einer solchen Versicherung die finanziellen Risiken einer schweren Erkrankung durch Krebs, Parkinson oder Lungenerkrankungen absichern.
Ebenso sind Schlaganfälle und Herzinfarkte häufig mit im Risikoschutz enthalten. Bei einer Invalidenversicherung sehen einige Versicherer hingegen häufig vor, dass Leistungen erst ab einem bestimmten Grad der Invalidität und nicht bei Eintreten einer bestimmten Erkrankung erbracht werden. Bei geringeren Einschränkungen werden die Leistungen nur anteilig oder überhaupt nicht erbracht. Insbesondere bei der Kinderinvaliditätsversicherung werden in einigen Fällen Besonderheiten vereinbart, wodurch Zahlungen zum Beispiel erst bei Schulunfähigkeit aufgrund der Invalidität geleistet werden. Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, ist deshalb bei Vertragsabschluss auf die Details zu achten.