Vermögenswirksames Sparen mit Hilfe des Staates

Vermögenswirksames Sparen mit Hilfe des Staates

Vermögenswirksame Leistungen werden auch mit der Abkürzung VL betitelt. Dies sind zu aller erst Geldleistungen, welche durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Dabei ist es unterschiedlich wie diese vermögenswirksamen Leistungen finanziert werden. Teilweise geschieht dies vollständig durch den Arbeitgeber. In einigen Fällen müssen aber auch die Arbeitnehmer einen Teil dieser Leistungen selber tragen. Es existiert auch die Möglichkeit den Arbeitgeber schriftlich um eine entsprechende Finanzierung zu bitten. Im Allgemeinen bezeichnet man eine Einzahlung in einen Aktienfonds erst dann als eine vermögenswirksame Leistung, wenn der Arbeitgeber mindestens einen Teil dieser Leistung finanziert. Der große Vorteil dieses Sparmodells ist die staatliche Unterstützung. Somit wird es möglich einen gewissen Teil der so erwirtschafteten Erträge steuerfrei zu beziehen.

Aktuell wird sogar darüber verhandelt, ob die Obergrenze dieses Freibetrages noch erweitert werden soll, um vor allem das Investment in die eigene Firma attraktiver zu machen. Dadurch werden die Mitarbeiter ebenfalls zu Unternehmen und können am Erfolg eines gut wirtschafteten Unternehmen teilhaben. Im Allgemeinen ist es jedem Arbeitnehmer, der in einem festen Angestelltenverhältnis arbeitet möglich vermögenswirksam zu sparen. Die Höhe des eigenen Einkommens ist hierbei nicht entscheidend. In der Regel werden die Laufzeiten derartiger Sparverträge auf 7 Jahre festgesetzt. Diese Sparform besteht vor allem in einer regelmäßigen Einzahlung und der hiermit verbundenen Sparwirkung. Zusätzlich ist es nicht möglich das Geld vor Auslaufen des Vertrages auszulösen. So genannte VL Verträge, welche in Aktienfonds investieren werden 6 Jahre bespart.

Nach dieser Phase wird das Kapital noch ein Jahr lang vermögensunwirksam verwaltet. Danach erfolgt dann die Freigabe. Das sicher prägnanteste an der vermögenswirksamen Leistung ist die staatliche Unterstützung. Diese Zulage wird jedoch nur denjenigen ausgezahlt, welche eine bestimmte Einkommensbeschränkung nicht überschreiten. Im Allgemeinen bezeichnet man diese Zulage auch als Arbeitnehmer Sparzulage. Diese staatliche Finanzhilfe ist somit nur bis zu einem Einkommen von maximal 17.900 € für Alleinstehende möglich. Ist der Arbeitnehmer verheiratet beträgt der entsprechende Steuerfreibetrag in diesem Fall bis zu 35.800 €. Dies ist selbstverständlich auf das Nettoeinkommen bezogen. Der jeweilige Bruttobezug spielt hierzu keine Rolle. Die deutsche Bundesrepublik fördert zwei Varianten des Sparens mit steuerlichen Vergünstigungen.

Das sind zum einen das Fondssparen und zum anderen das Bausparen. Die Möglichkeit beide Anlagevarianten auch parallel zu nutzen besteht bereits seit 1999. Vermögenswirksame Leistungen dürfen insgesamt bis zu 870 € betragen. Die Aufteilung dieser Summe muss wie folgt aussehen. Der Betrag von 400 ist die Obergrenze für geförderte Erträge aus Aktienfonds. Der verbleibende Rest von 470 € ist für das Bausparen angedacht. Sollten derartige Verträge noch zu DM Zeiten geschlossen worden, sein behalten sie trotzdem nach heutigen Regelungen ihre Gültigkeit und werden auf gleiche Weise unterstützt. Jährliche Zahlungen in so genanntes Produktivkapital wird von der Bundesrepublik mit 18 % vergütet. Eine Einzahlung von jährlich 500 € in einen Fonds würde somit eine Zusatzleistung von etwa 86 € ergeben.

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