Im Bereich der Besicherung von Darlehen gibt es verschiedene Varianten, auf welche Art und Weise Banken sicherstellen können, dass sie keinen Forderungsausfall verbuchen müssen, falls der Kreditnehmer seine Rate nicht mehr zahlen kann. Die Instrumente, die zur Kreditbesicherung zur Verfügung stehen, werden auch als Kreditsicherheiten bezeichnet. Zu diesen Kreditsicherheiten gehören zum Beispiel die Grundschuld oder auch die Hypothek. Es handelt sich hier in beiden Fällen um Kreditsicherheiten, die zur Besicherung eines Hypothekendarlehens genutzt werden. In der Praxis ist die Hypothek in den letzten Jahren allerdings immer mehr durch die Grundschuld ersetzt worden, sodass heute fast nur noch die Grundschuld als Sicherheit in diesem Segment verwendet wird.
Die Grundschuld beinhaltet praktisch ein Pfandrecht an der Immobilie, die mit dieser Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank eingetragen wird. Man unterscheidet die Kreditbesicherung nach Briefgrundschuld und Buchgrundschuld. Eine zu einem ganz anderen Finanzierungszweck genutzte Kreditsicherheit ist die Sicherungsübereignung. Diese wird im privaten Bereich, also wenn der Kreditnehmer einen Privatkredit benötigt, nahezu ausschließlich als Sicherungsübereignung eines Fahrzeuges genutzt. Ist der Kunde hingegen ein gewerblicher Kreditnehmer, so kann alternativ auch die Sicherungsübereignung von Maschinen in Frage kommen. In beiden Fällen wird die Bank faktisch Eigentümerin des übereigneten Sachwertes, während der Kreditnehmer das unmittelbare Nutzungsrecht behält.
Durch die Übergabe des Kfz-Briefes wird bei der Sicherungsübereignung von Fahrzeugen gewährleistet, sodass der Kunde das Auto nicht mitunter ohne Wissen der Bank veräußern kann. Während es sich bei der Grundschuld und der Sicherungsübereignung um relativ spezielle Kreditsicherheiten handelt, gibt es auch noch einige Arten der Besicherung, die „globaler“, also zweckungebundener, einsetzbar sind. Dazu zählt zum Beispiel die Abtretung von Forderungen. Die Abtretung von Forderungen tritt in der Praxis in aller Regel als Abtretung einer Kapitallebensversicherung in Erscheinung. Die Forderung hat in diesem Fall der Kunde, also der Kreditnehmer, gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Diese Forderung, die im Prinzip aus dem aktuellen Rückkaufswert besteht, wird nun an die kreditgebende Bank abgetreten.
Die Bank setzt dann in aller Regel auch die Höhe des Rückkaufswertes als Sicherheit an. Sollte der Kunde nun später seine Raten nicht mehr zahlen können, so kann die Bank die Versicherung verwerten, indem sie die Kapitallebensversicherung auflöst, sich den Rückkaufswert auszahlen lässt und damit die Schulden des Kreditnehmers begleicht. Ebenfalls häufig verwendet wird die Verpfändung als Kreditsicherheit. Verpfändet werden in der Regel entweder Sparguthaben, beispielsweise ein Guthaben auf einem Festgeldkonto, oder auch Wertpapiere, die der Kreditnehmer in einem Depot als Bestand verbucht hat.