In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind etwa 90 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung, das sind mehr als 70 Millionen Menschen versichert. Diese Gesamtzahl teilt sich wie folgt auf. Etwa 30 Millionen Menschen sind Pflichtmitglieder der GKV, ungefähr 23 Millionen sind beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige, etwa 16 Millionen davon sind Rentner und freiwillig versichert in der GKV sind knapp 5 Millionen Personen. Schon anhand dieser Struktur lässt sich unschwer erkennen, dass die größte Gruppe der Beitragszahler in der GKV Personen sind, die nur geringe Beiträge entrichten. Statistiken zufolge gehen aber fast 50 Prozent der Leistungen der GKV in die medizinische Versorgung von Rentnern.
Das ist das Resultat aus dem Solidarprinzip, dem die Gesetzliche Krankenversicherung folgt, gleiche Leistung für alle egal, ob gesund oder krank und jung oder alt. Aus der Versichertenstruktur ergibt sich infolge, dass es Krankenkassen gibt, die einen hohen Anteil Versicherter haben, für die auch höhere Kosten entstehen, um diese nicht überdimensional zu belasten wurde bereits 1994 der sogenannte Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt. Mit diesem Finanzausgleich sollen die Nachteile der Krankenkassen ausgeglichen werden, die den Krankenkassen entstehen, deren Mitglieder besonders hohe Kosten verursachen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Krankenkassen wirtschaftlich darauf orientiert sind, besonders viele junge und gesunde Mitglieder zu haben und Alten oder chronisch Kranken Patienten den Beitritt zumindest erschweren.
So wurden beispielsweise im Jahr 2004 mehr als 16 Milliarden Euro im Rahmen des Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen umverteilt. Den Satz für den Ausgleich ermittelt das Bundesversicherungsamt. Die Struktur der Mitglieder in den einzelnen Krankenkassen ist sehr dabei sehr unterschiedlich, so ist die AOK neben der Knappschaft der größte Leistungsempfänger aus dem Risikostrukturausgleich und die höchsten Einzahlungen müssen die Betriebs- und die Angestelltenkrankenkassen leisten. Dabei klagen die zahlenden Krankenkassen einen zu hohen Ausgleich an und in der Realität ist es schon vorgekommen, dass einige Ortskrankenkassen ihren Mitgliedern günstigere Beitragssätze bieten konnten, als Krankenkassen, die einen Ausgleich in den Risikostrukturfonds zahlen müssen. Berichten zufolge verhält es sich so, dass Krankenkassen, die eine äußerst günstige Versichertenstruktur haben, ihren Versicherten durchaus Beitragssätze von unter 10 Prozent bieten könnten, wenn sie nicht verpflichtet wären, den Risikostrukturausgleich zu zahlen.
Doch schon seit der Einführung des Gesundheitsfonds soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung völlig neu organisiert werden. Die bisher unterschiedlichen Sätze für die Beiträge bei den Krankenkassen werden dann durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, diesen Satz legt das Bundesgesundheitsministerium fest. Die Krankenkassen werden weiterhin die Beiträge von den Versicherten einziehen aber diese an eine zentrale Stelle weiterleiten. Für alle Versicherten ist es wichtig zu wissen, dass der Zusatzbeitrag von ihnen allein zu zahlen ist. Die Arbeitgeber brauchen sich an diesen Beiträgen nicht zu beteiligen. Das bedeutet letzten Endes dass die Versicherten die entstehenden Mehrkosten allein tragen. Bisher ist davon die Rede, dass der einheitliche Beitragssatz sich bei um die 15,5 Prozent bewegen soll.