Die Zinsbindungsfrist meint den Zeitraum, in dem ein Darlehensvertrag mit einem bestimmten Zinssatz festgeschrieben ist. Ein Darlehen ist in jedem Fall ein schuldrechtlicher Sachverhalt. Ein solcher Vertrag wird durch den Darlehensnehmer aufgenommen. Ihm werden durch den Darlehens- oder auch Kreditgeber Kapital, oder vertretbare Sachen zum Gebrauch überlassen. Zum Auslaufen des vorher bestimmten Zeitraums der Leihe muss das Kapital, oder die Sache wieder zurückgezahlt oder gegeben werden. Hierbei ist es besonders entscheidend, dass gleiche Sachen, also etwa gleiche Geldmittel wieder übergeben werden. Der Gebrauch der Sache, oder des Geldwertes, welcher übergeben wurde unterliegt dem Darlehensnehmer. Dieser kann über die ihm zur Verfügung gestellten Mittel frei verfügen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Übergabe einer Darlehensvaluta. Neben der eigentlichen Verpflichtung die Sache, oder das Geld wieder zurück gewähren zu müssen, ist ein Darlehensvertrag entgeltlich.
Dieses Entgelt wird in form von Zinsen erhoben. Diese berechnen sich nach Zinssatz und der Gesamtsumme des Darlehens. Ein Darlehen beschreibt also die Möglichkeit einen Kredit zu erhalten. Die hieraus hervorgehende Zinsbindungsfrist kann unterschiedliche Zeiträume umfassen. In der Regel betragen diese Zeiträume fünf, zehn, 15, oder 20 Jahre. Hierbei gilt, je länger eine Zinsbindung vorherrscht, desto höher wird der Zinssatz. Dies muss natürlich in jedem Fall zutreffen, ist aber die Regel. Nach dem Ablaufen einer solchen Frist besteht die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung. Die Zinsbindungsfrist verhindert im Allgemeinen eine Möglichkeit der Kündigung des Schuldverhältnisses. Man ist also an die Zinszahlung gebunden. Diese Regelungen finden sich im § 489 BGB. Lediglich bei einer Zinsbindungsfrist, welche länger als zehn Jahre andauert ist eine Kündigung mit Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist realisierbar.
Der eigentliche Zinssatz beschreibt einen prozentualen Kostenanteil des geliehenen Kapitals. Dabei unterscheidet man in Zinsfuß und Zinssatz. Weiterhin existieren verschiedene Arten von Zinssätzen. Diese ist zum einen der Nominalzins, welcher einen reinen Zinssatz mit dem Zinsertrag errechnet. Zum anderen der Realzins, welcher den Zinssatz um die Auswirkungen der Inflation bereinigt. Außerdem gibt es noch den Effektivzins. Dieser bezieht den Auszahlungskurs, die Nebenkosten und die periodenspezifischen Zinszahlungen ein. Die Zinssatzbindung trifft zum Beispiel bei der Aufnahme einer Hypothek ein. Die Hypothek beschreibt ein Schuldverhältnis, welches den Gläubiger berechtigt seine Forderungen durch Verkauf der belasteten Sache zu sichern.
Liegt eine Hypothek beispielsweise auf einer Immobilie, kann diese nach Ablauf der entsprechend vereinbarten zeitlichen Frist der Rückzahlung zwangsversteigert werden. Im Allgemeinen zählt man eine Hypothek zu den so genannten Grundpfandrechten. Diese wird auch oft als Mittel der Absicherung bei der Vergabe von Krediten eingesetzt. Die Zinsbindungsfrist kommt bei einer Hypothek ebenfalls als sicherheitsspezifisches Instrument zur Anwendung. Sie verhindert vor allem eine Kündigung des Kreditnehmers gegenüber dem Gläubiger, welcher die Forderung hält. Das Schuldrecht verhindert in einem solchen Fall die Rückübertragung der Hypothek an die gegnerische Partei. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem beschränkten dinglichen Recht. Dieses wird vor allem bei Immobilien angewendet.