Vorteil einer Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung

Vorteil einer Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung

Wer sich gesetzlich krankenversichern lässt, der zahlte bisher monatlich die fälligen Beiträge und konnte nicht, wie es in der privaten Krankenversicherung schon lange üblich ist, eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Lediglich die geforderten Zuzahlungen, die später noch näher beschrieben werden sollen, müssen immer gezahlt werden. Um erst einmal den Begriff der Selbstbeteiligung zu klären: Darunter wird der Anteil der Kosten verstanden, die der Versicherte im Schadens- beziehungsweise im Krankheitsfall selbst zu tragen hat. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird entweder als fester Betrag oder als prozentualer Anteil festgelegt und in den Vertrag, der zwischen Mitglied und gesetzlicher Krankenkasse geschlossen wurde, aufgenommen. Erst die Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, werden von der Krankenkasse übernommen. Es ergibt sich so der Vorteil, dass die Krankenversicherung zu einem günstigeren Tarif angeboten werden kann. Im Gegensatz zu anderen Arten von Versicherungen, in denen es ebenfalls die Selbstbeteiligung gibt, ist es in der Krankenversicherung nur möglich, nach dem so genannten Sachleistungsprinzip zu handeln.

Das bedeutet, dass der Versicherte einen Teil der erhaltenen Leistungen, sprich die Behandlung, die er in Anspruch genommen hat, direkt an den Leistungserbringer zahlen muss, was zum Beispiel der Arzt sein kann, aber auch der Physiotherapeut oder das Krankenhaus. So werden dadurch die Kosten für die Krankenkasse beispielsweise für die Reha-Behandlung, entstehende Fahrtkosten des Patienten zum Behandlungsort hin oder auch Kosten für Haushaltshilfen gesenkt. Diese Kostenersparnis können sie in Form einer geringeren monatlichen Prämie an die Versicherten weitergeben. Seit neuestem gibt es von einzelnen Krankenkassen auch das Modell der Selbstbeteiligung, dass sie am Jahresanfang eine bestimmte Summe, zum Beispiel 240 Euro, an den Versicherten direkt auszahlen.

Dieser muss dafür allerdings die ersten 300 Euro an Behandlungskosten komplett selbst tragen. Dies rechnet sich vor allem für Versicherte, die einen Arzt äußerst selten in Anspruch nehmen. Praktisch wird damit ihre Prämie gesenkt, wenn man es einmal auf das gesamte Jahr umrechnet. Solche „Finanzspritzen“ sind aber noch nicht die Regel. Die gängigste Form der Selbstbeteiligung in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Zuzahlung zu Medikamenten und Heilmitteln. Jeder kennt auch die Praxisgebühr, die in jedem Quartal des Jahres fällig wird und an Ärzte und Zahnärzte gezahlt werden muss. Diese leiten das erhaltene Geld an die Krankenkasse weiter. Die Gebühr beträgt 10 Euro, es ist aber nötig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dieser stellt Überweisungen für andere Ärzte aus, so dass die Gebühr nur einmal gezahlt werden muss.

Wer zuerst zu einem Facharzt geht und später noch einmal den Hausarzt benötigt, kann Pech haben und muss zweimal die 10 Euro bezahlen. Für Medikamente und Heilmittel müssen 10 Prozent des Verkaufspreises selbst übernommen werden, mindestens fünf Euro, wenn keine Zuzahlungspflicht besteht. Nur besonders preiswerte Mittel werden ohne Zuzahlung abgegeben. Für das Krankenhaus werden bei einer Behandlung ebenfalls 10 Euro fällig, dies aber pro Kalendertag. Maximal muss der Versicherte für 28 Tage zuzahlen. Daneben gibt es noch Zuzahlungen zu Fahrtkosten und für Haushaltshilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Versicherte von der Zuzahlung befreien lassen.

So ist es nötig, dass der Versicherte bereits mehr als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Medikamente und medizinische Leistungen ausgegeben hat, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent. Dann kann er sich auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Wie man sieht, ist die Selbstbeteiligung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich nicht mit der bekannten Selbstbeteiligung in anderen Versicherungen zu vergleichen. Sie beschränkt sich auf die üblichen Zuzahlungen. Um eine Gleichstellung der Versicherten zu erreichen, arbeiten einigen gesetzliche Krankenkassen inzwischen nach dem Prinzip der privaten Kassen, wie oben kurz beschrieben. Wer jedoch häufig eine medizinische Leistung benötigt, ist mit dieser Regelung weniger gut beraten, ihm würden damit unnötig hohe Kosten entstehen, die sonst üblicherweise die Krankenkasse tragen muss.

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