Das weite Feld der Leasingverträge ist seinen Kinderschuhen längst entwachsen. Heute sind es viele Unternehmen, welche ein Leasingfahrzeug einem herkömmlichen Neukauf vorziehen. Der Begriff Leasing beinhaltet gewissermaßen eine Vermietung des jeweiligen Objektes. Die am meisten geleasten Sachgegenstände sind Fahrzeuge, vom Pkw bis zum Kleintransporter. Diese Art der Fahrzeuganschaffung gewann in den vergangenen fünf Jahren immer mehr an Bedeutung. Das Leasing bietet einige Vorteile gegenüber einem Neukauf. Dennoch ergeben sich auch Nachteile. Diese bestehen vor allem in der nicht vorhandenen Flexibilität eines solchen Vertrages. Einmal abgeschlossen, steht der Leasingnehmer in einem Schuldverhältnis. Dieses ist wie ein herkömmlicher Mietvertrag nicht an wirtschaftliche Verhältnisse und dessen Veränderungen anzupassen. Eine Kündigung ohne vertragliche Verletzungen der Gegenseite ist nicht möglich.
Die zukünftigen Umstände einzuschätzen fällt im geschäftlichen, wie auch im privaten Bereich oft schwer. Daher ist die Aufnahme eines Leasingvertrages mit ausreichend Sorgfalt zu bedenken. Schnell kann sich die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit ändern. Das Schuldverhältnis gegenüber dem Leasingvertragsgeber bleibt jedoch bestehen und muss erfüllt werden. Was die meisten Vertragsnehmer nicht bedenken ist der Todesfall. Hierbei fallen die Leasingraten, beziehungsweise die Verbindlichkeit zu dessen Zahlung den Hinterbliebenen zufällt. Diese Verbindlichkeit nimmt im Allgemeinen keine Rücksicht auf die Bonität der Verwandten des Verstorbenen. Eine entsprechende Absicherung ist hierfür also vorzunehmen. Eine entsprechende Planung ist auch im geschäftlichen Zusammenhang zu bedenken. Der Zeitraum eines Leasingvertrages beläuft sich in der Regel auf zwei bis drei Jahre.
Für diese Zeit sollte die Personal-, wie auch die Kapitalplanung entsprechend gefestigt vorliegen. In jedem Falle ist eine Erfüllung des Leasingvertrages bis zum Ende der festgelegten Laufzeit zu erfüllen. Ebenfalls die nachträglichen Zusatzleistungen müssen bei Anforderungen erbracht werden. Diese treten vor allem dann auf, wenn das entsprechende Fahrzeug während der Nutzung beschädigt wurde. Der Zustand muss dem Gebrauchszeitraum entsprechen. Wie diese allgemeine Richtlinie ausgelegt wird, entscheidet jedes Unternehmen selbst. So ist es unter Umständen eventuell sogar lohnenswerter das Fahrzeug mit der so genannten Schlussrate vollständig auszulösen. Dies ist jedoch erst gegen Ende der Vertragszeit möglich. Nach Zahlung dieses Betrages geht der Besitz zum Vertragsnehmer über. Die Lösung aus einem Leasingvertrag gestaltet sich in vielen Fällen sehr schwierig. Jedoch existiert eine Variante zur Übertragung auf einen Dritten.
Das bedeutet, der Leasingnehmer muss selbsttätig einen Nachfolgevertragsnehmer bestimmen. Diese muss die gegebenen Vertragsbedingungen übernehmen und bei Unterzeichnung die im vorigen Vertrag vermerkten Leasingraten begleichen. Dies bietet jedoch für die Person, welche den Vertrag übernimmt einen großen Vorteil Dieser besteht in der verkürzten Vertragslaufzeit. Zusätzlich besteht nach Ende des Vertragszeitraums die Möglichkeit das Fahrzeug auszulösen. Da die im Vorfeld durch den alten Leasingnehmer bereits gezahlten Raten kann dies eine enorme Kostenersparnis bedeuten. Ebenfalls bietet sich der Vorteil des Wegfallens der Anzahlung. Diese beträgt schnell bis zu 20% des Wagenwertes. Die Leasingübergabe an einen Dritten ist legal. Wie auch Forderungen, können ebenfalls Verbindlichkeiten bei Mitteilung an den Anbieter und bei Einverständnis des Dritten übertragen werden.