Bei den meisten Anleihen ist es so, dass sich sowohl der Schuldner, also der Emittent der Anleihen, als auch der Gläubiger (Anleger) an die Laufzeit halten müssen. Der Gläubiger darf normalerweise vom Emittenten nicht verlangen, dass das Rentenpapier bereits vor der Fälligkeit getilgt wird. Lediglich ein Verkauf an der Börse ist natürlich oftmals möglich. Genauso wenig darf auch der Emittent im Normalfall die Anleihe nicht vorzeitig kündigen und dann tilgen. Von diesen Regelungen gibt es allerdings auch einige Ausnahmen. Es handelt sich dann um so genannte kündbare Anleihen, die auch schon vor dem Fälligkeitsdatum gekündigt und getilgt werden können. Dabei gibt es bei den kündbaren Anleihen unterschiedliche Versionen. Diese unterscheiden sich vor allem danach, wer die außerplanmäßige Kündigung vornehmen darf, von welcher Seite die vorzeitige Kündigung also ausgeht.
Es gibt dorthin gehend im Prinzip drei Varianten, nämlich dass ausschließlich der Emittent das außerplanmäßige Kündigungsrecht besitzt, ausschließlich der Gläubiger oder auch beide Parteien, was jedoch in der Praxis äußerst selten vorkommt. Meistens findet man die erste Variante vor, dass nämlich nur der Schuldner der kündbaren Anleihe das Recht hat, das Rentenpapier schon vor der eigentlichen Fälligkeit zu tilgen. Meistens gibt es dann jedoch zeitliche Begrenzungen in der Form, dass eine Kündigung zum Beispiel im frühsten Fall erst nach drei Jahren Laufzeit erfolgen darf.
Sowohl der Anleger als auch der Emittent können bei den jeweiligen Varianten von Vorteilen der außerplanmäßigen Kündigung profitieren, die vorzeitige Rückzahlung kann aber auch mit Nachteilen verbunden sein. Deutlich wird das vor allen Dingen dann, wenn man sich die Frage stellt, in welcher Situation sowohl der Anleger als auch der Emittent von ihrem Recht auf eine vorzeitige Kündigung der Anleihe Gebrauch machen würden. Einmal vorausgesetzt, dass sowohl Schuldner als auch Gläubiger die Anleihe vorzeitig kündigen dürften, würde der Emittent sicherlich dann eine Kündigung vornehmen, wenn die aufgrund der in den Anleihebedingungen festgeschrieben Zinssätze im Vergleich zu den aktuellen Zinsen „zu hoch“ wären.
Zu hoch bedeutet, dass der Emittent sich aktuell Kapital in Form eines Bankkredites preiswerter beschaffen könnte, als er es derzeit mit der Anleihe durchführt. In diesem Fall würde der Emittent die Anleihe kündigen und zum Beispiel dann einen Bankkredit zu einem niedrigeren Zinssatz aufnehmen, als er bislang zahlen musste. Der Anleger wird hingegen in genau der umgekehrten Situation vorzeitig die Anleihe kündigen, nämlich dann, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt inzwischen höher sind als die Zinsen, die er aus der Anleihe heraus bekommt.