Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein neues Auto zu kaufen, muss sich spätestens bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages dem Händler gegenüber äußern, wie er das Fahrzeug bezahlen will. Kaum ein Kunde kann heutzutage einen Neuwagen aus Barmitteln bezahlen, was sicher nicht nur an den hohen Neuwagenpreisen liegt. Und so werden fast 2/3 der verkauften Neufahrzeuge über eine Finanzierung der Autobanken abgewickelt. Der Kunde hat dabei die Wahl zwischen einer Finanzierung durch einen Ratenkredit von unterschiedlicher Dauer und einem Leasingvertrag. Wenn man einmal davon absieht, dass der entscheidende Unterschied zwischen einer Finanzierung und einem Leasingvertrag darin besteht, dass der Leasingnehmer nie Eigentümer seines Fahrzeuges wird, hat das Leasing doch etliche Vorteile, die eine Finanzierung, wenn überhaupt, nur bedingt bieten kann.
So hat der Leasingnehmer bei Abschluss eines Leasingvertrages immer ein Neufahrzeug. Das hat für ihn den Vorteil, dass er immer das neueste Modell fährt und somit von teuren Reparaturen, die durch Verschleiß oder Alter des Autos entstehen, möglichst verschont bleibt. Natürlich bleibt man auch bei einem Neufahrzeug manchmal nicht von Werkstattbesuchen verschont. Aber in aller Regel sind Reparaturen, die bei einem Neufahrzeug in der ersten Zeit nicht auftreten dürfen, durch die Garantie abgedeckt, sodass dem Leasingnehmer keine Kosten entstehen. Bei längerem Werkstattaufenthalt kann er sogar sicher sein, einen Leihwagen kostenlos von der Werkstatt gestellt zu bekommen. Es ist aber für den Leasingnehmer nicht nur von Vorteil, immer einen Neuwagen zu fahren. Es ist für ihn auch ein Kostenvorteil.
Denn die Raten bei einem Leasingvertrag sind in aller Regel niedriger, als wenn das Auto durch einen Ratenkredit über die gleiche Laufzeit finanziert wird. Das hat den Grund darin, dass man bei einem Leasingfahrzeug das Auto eben nur least, was nichts anderes bedeutet, als dass das Fahrzeug gemietet wird. So muss der Leasingnehmer dann auch nur für die Nutzung des Wagens zahlen. Sicher ist in der Rate auch ein Wertverlust eingerechnet, den der Leasingnehmer mit der monatlichen Zahlung mit leisten muss. Aber dennoch liegt die Rate meist deutlich unter der eines Ratenkredits, der nach und nach abgezahlt werden muss. Natürlich kann der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit auch entscheiden, ob er das Fahrzeug behalten möchte. Dann muss er den Restwert dem Händler erstatten und er wird Eigentümer des Autos.
Eine Finanzierung des Restwertes wird seitens der Banken angeboten, ist aber meist nicht sinnvoll. Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist ein Leasingkauf fast schon ein Muss. Können diese Berufsgruppen doch die monatlichen Raten bei ihrem Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen, was ihnen meist eine steuerliche Entlastung bringt. Generell kann man Leasen eines Kraftfahrzeuges empfehlen. Denn alle Details zur Nutzung des Autos über den vereinbarten Zeitraum werden im Leasingvertrag geregelt. Und wenn der Leasingnehmer sich daran hält, hat er am Ende der Laufzeit auch mit keinen Entschädigungszahlungen an den Leasinggeber zu rechnen.