Vorzeitige Kündigung eines Darlehen

Vorzeitige Kündigung eines Darlehen

Aufgrund wechselnder Lebenssituationen, ganz gleich welcher, sind Kreditnehmer oft gezwungen ihr Darlehen frühzeitig auf zu lösen. Natürlich ist ein jeder der Meinung, dass sich dies nur vorteilhaft auf das Verhältnis zur Bank auswirken kann, jedoch, es scheint paradox, wer bei einer Bank seine Schulden tilgen will, stößt meistens auf keinerlei positive Reaktionen, vor allem bei langfristigen Darlehensverträgen. Die Kreditgeber sehen es nicht gerne, wenn die Kreditnehmer vorzeitig die Verträge kündigen möchten, denn die Zinseinnahmen machen das Bank-Darlehen, wie zum Beispiel bei einer Hypothek, erst zu einem gewinnbringenden Geschäft. Ein anderes Beispiel: Es besteht ein Darlehensvertrag für ein Eigenheim mit fester Zinsbindung über 10 Jahre. Es stellt sich die Frage, wie der Vertrag gekündigt werden kann ohne z.B. enorme Vorfälligkeitszinsen zahlen zu müssen.

Umgangen werden kann dieser Aspekt lediglich, wenn bei der Vereinbarung, welche im Vertrag schriftlich fixiert wurde, eine Sondertilgungsmöglichkeit festgelegt wurde, die eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der bestehenden Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich macht. Interessant: Sollte die feste Zinsbindung in zwei bis drei Jahren auslaufen, ist es eher ratsam sich nach einer so genannten „Forward-Kondition“ zu informieren. Hierbei wird diese vor Ablauf eines Terminzinses, aktueller Zins mit Terminaufschlag, vereinbart, stets in Erwartung eines steigenden Zinsniveaus. Allerdings sind noch andere Möglichkeiten vorhanden, denn derzeit ändern sich die Bedingungen auf dem kompletten Immobilienmarkt. Normalerweise werden sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von den Banken erhoben, damit diese den Zinsverlust abdecken können und somit noch einigermaßen profitabel den Vertrag beenden können, allerdings aufgrund des Wandels können zukünftig diese starren Rahmenbedingungen flexibler gestaltet werden.

Hiervon können die Darlehensnehmer profitieren, einerseits könnte der Ausstieg aus dem Vertrag mit einem Zinsaufschlag erkauft oder aber mit einer Einmalzahlung ein Vorfälligkeitsschutz erworben werden. Diesen besonderen Schutz bieten seit einiger Zeit nur ein paar Finanzdienstleister an, er stellt einen Zusatzservice für diejenigen dar, welche sich für Eventualfälle absichern möchten. Beachtet werden sollte, dass der eben erklärte Vorfälligkeitsschutz nur bei so genannten Härtefällen, wie zum Beispiel einem zwanghaften berufsbedingten Umzug, greift. Immerhin stellt es aber eine weit aus kostengünstigere Variante dar, im Vergleich zu einem Zinsaufschlag. Bevor ein Darlehen abgeschlossen wird, sollte sich der Kreditnehmer grundlegend über alle Aspekte und Konditionen informieren, besonders über den Punkt „Vorzeitige Kündigung“.

Die Kündigung eines Darlehens wird auch im BGB, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es hält fest, dass unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist von sechs Jahren ab dem zehnten Jahr jederzeit ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren abgelöst werden kann. Ferner, dass in diesem Fall die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. In einem Fall des Verkaufes der Immobilie hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Darlehen gekündigt werden kann, denn die Gründe für den Verkauf können privater (Scheidung), beruflicher (Versetzung) oder finanzieller Natur (attraktive Veräußerungsmöglichkeit) sein. In jenem Fall ist die Bank allerdings dazu berechtig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

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