Im Kreditbereich ist es in den meisten Fällen so, dass die Kredite von den Kunden am festgelegten Laufzeitende vollständig zurückgezahlt werden. Dennoch kann es unter Umständen Situationen geben, wo es für den Kunden sinnvoll ist, den Kredit vorzeitig abzulösen. Da dieses vorzeitige Ablösen allerdings die Zustimmung des Kreditgebers bedarf, kann es sein, dass dieser eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung haben möchte. Ein klassischer Fall, in dem eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens für den Kreditnehmer sinnvoll sein kann, ist im Bereich der Hypothekendarlehen zu finden. Der Kunde kann hier zwischen einer festen Zinsbindung für eine bestimmte Dauer, oder einem variablen Zinssatz wählen. Hat der Kunde nun z.B. vor Jahren in einer Hochzinsphase ein Darlehen mit Zinsbindung bekommen, und sind die Zinsen aktuell erheblich niedriger, kann es sich für den Kunden trotz Zahlung einer Zinsausfallentschädigung lohnen, dieses alte Darlehen vorzeitig abzulösen, und dann ein neues mit einem wesentlich niedrigeren Zinssatz abzuschließen.
Ob sich das in Kauf nehmen einer Vorfälligkeitsentschädigung lohnt, muss der Kunde im Einzelfall ausrechnen. Der Betrag, den er durch Abschluss eines neuen Kredites zu günstigeren Konditionen spart, muss also mindestens so hoch sein, wie die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank. Die Bank berechnet diese Vorfälligkeitsentschädigung aus dem genannten Beispiel natürlich aus dem Grunde, weil ihr die "hohen" Zinsen aus dem bestehenden Vertrag für die eigentlich vorgesehene Restlaufzeit entgehen. Da der Kunde grundsätzlich natürlich an den Vertrag und die Laufzeit gebunden ist, kann die Bank die vorzeitige Ablösung ach verweigern.
Andererseits ist die Bank auch nicht verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen und kann durchaus gegenüber dem Kunden so kulant sein, auf die Berechnung zu verzichten. Ob Sie bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens nun eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder nicht, hängt auch vom Ermessensspielraum der Bank ab. Grundsätzlich sollte man sich aber auf diese Kosten einstellen, wenn man in die entsprechenden Verhandlungen eintritt. Die Darlehen Zinssätze bzw. Summen für die Vorfälligkeitsentschädigung sind oftmals sogar schon im Preisaushang der Bank zu sehen.