Im Finanzierungsbereich ist es so, dass sich die Art der von der Bank benötigten Sicherheiten zum großen Teil auch nach der Art des Kredites richtet. So werden beispielsweise Dispositionskredite im Grunde immer ohne Sicherheiten vergeben, denn der regelmäßige Gehaltseingang ist zwar eine Voraussetzung für die Kreditvergabe, aber keine Sicherheit im eigentlichen Sinne. Ganz anders sieht es z.B. bei der Vergabe eines Hypothekendarlehens aus. Aufgrund der oftmals hohen Darlehenssummen ist hier eine Darlehensvergabe ohne Sicherheit nahezu undenkbar. Hier wird in den meisten Fällen die Grundschuld oder Hypothek zur Absicherung der Darlehensforderung seitens der Bank bevorzugt. An diesen Beispielen kann man schon erkennen, dass ein Kredit in vielen Fällen auch ohne Bürgen aufgenommen werden kann.
Die Bürgschaft an sich ist im Grunde eine Kreditsicherheit, die nur verwendet werden muss, wenn der Kreditnehmer keine eigenen Sicherheiten aufweisen kann. Dieses sind zum Beispiel die genannte Grundschuld, eine Sicherungsübereignung von Fahrzeugen (z.B. bei einer Pkw-Finanzierung) oder auch die Verpfändung von Wertpapier- und Sparguthaben. Hat der Kunde diese Sicherheiten in ausreichendem Maße, steht einer Darlehensvergabe auch ohne das Stellen eines Bürgen natürlich absolut nichts im Wege. Ein Kredit benötigt allerdings dann als Sicherheit einen Bürgen, wenn der Kreditnehmer keine dieser genannten eigenen Sicherheiten stellen kann, aber die Bank das Darlehen nicht ohne Sicherheiten, außer dem Einkommen des Kunden, vergeben möchte.
In diesem Falle ist das Stellen eines Bürgen für den Kreditnehmer unumgänglich. Als Bürge kommt im Prinzip jede kreditwürdige Person in Frage, meistens sind es jedoch Ehepartner, gute Freunde oder Verwandte des Kreditnehmers. Im Rahmen der Bürgschaft prüft die Bank zunächst, ob der Bürge voraussichtlich auch im Stande sein wird, das Darlehen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zurück zu zahlen. Ist dieses der Fall und ist der Bürge auch persönlich geeignet, kann der Kunde das Darlehen natürlich bekommen.
Auch wenn der Bürge als Sicherheit angenommen wird, und auch für den Fall, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann an dessen Stelle voll in Anspruch genommen werden kann, soll es natürlich Ziel aller Beteiligten sein, dass der Kreditnehmer das Darlehen aus eigenen Mitteln heraus ordnungsgemäß zurückzahlen kann, sodass der Bürge wirklich nur im äußersten Notfall beansprucht werden muss. Insgesamt kann man also festhalten, dass ein Kredit ohne Bürge immer nur dann aufgenommen werden kann, wenn der Kreditnehmer andere Sicherheiten stellen kann.