Wer aktuell einen Kredit mit monatlichen Raten bedient, der sollte die Augen hinsichtlich der Kreditbedingungen anderer Anbieter offen halten. Läuft nämlich die Zinsbindung eines Darlehens aus, so ist der Gedanke an eine Umschuldung eventuell nicht nur sinnvoll, sondern darüber hinaus bares Geld wert. Im Regelfalle sind gerade Immobiliendarlehen sehr langfristig angelegt und darüber hinaus mit Zinsbindungsfristen belegt, so dass hier die Umschuldung besonders sinnvoll sein kann. Ein Verbraucherkredit, der im Regelfall über maximal 84 Monate läuft, kann relativ problemlos umgeschuldet werden. Hier bedarf es nur einiger Vergleiche und so kann durch eine erneute Kreditaufnahme bei einem günstigeren Anbieter der alte Kredit abgelöst werden. Wer dies bei einem Verbraucherkredit plant, sollte sich aber vorher über mögliche weitere anfallende Kosten beim alten Kreditgeber informieren, wenn der Kredit vor Ablauf gekündigt wird. Mögliche Gebühren können sich auf die künftige Ersparnis nämlich mindernd auswirken.
Durch diese Gebühren vermeiden Kreditinstitute einen Kredittourismus der Verbraucher. Wer allerdings langfristige Kredite, eben Immobiliendarlehen oder ähnliches, bedient, wird sich früher oder später mit dem Thema Umschuldung beschäftigen. Im Bereich der langfristigen Darlehen ist diese Vorgehensweise durchaus üblich, um günstigere Kreditkonditionen zu erwirken. Spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung sollte man sich nach günstigen Darlehensvarianten umsehen, um dann zum Ablauf der Zinsbindung den gesamten Kredit umzuschulden. Dass die Bank selbst, bei der ein aktuelles Darlehen betreut wird, möglichst lange mit einem Angebot über günstigere Darlehenskonditionen zum Ablauf der Zinsbindung wartet, hat den Hintergrund, dass hier dem Kunden nicht frühzeitig die Möglichkeit des Darlehensvergleichs in die Hand gegeben werden soll.
Also muss der Kunde schon selbst aktiv werden, wenn er möglicherweise einen Kredit zu einem anderen Institut umschulden möchte. Wichtig zu wissen ist, dass die Bank, auch wenn die Zinsbindung für das aktuelle Darlehen schon abgelaufen ist, den Kunden nach einem erneuten Angebot vier Wochen Zeit für eine Entscheidung hinsichtlich der Umschuldung lassen muss. Auch wenn Banken hier gern auf Zeit spielen, ist der Kunden somit längst nicht in unmittelbarem Zugzwang hinsichtlich einer Entscheidung nach einem Angebot durch die Bank. Haben sich die Darlehensnehmer zu einer Umschuldung entschlossen, so ist die Vorgehensweise denkbar einfach. Gibt der Kunde der neuen Bank die Vollmacht für die Abwicklung der Umschuldung, so wickeln die beiden Banken die gesamte Umschuldung treuhänderisch ab.
Der Kunde muss grundsätzlich nach der Angebotseinholung und dem Vertragsabschluss für das neue Darlehen nicht mehr aktiv werden. Wichtig für eine Umschuldung ist in jedem Fall, in Ruhe die Konditionen zu vergleichen. Erst dann sollte eine Entscheidung für eine Umschuldung gefällt werden. Zinsbindungsfristen sind den Finanzierungsplan einer Immobilie zu entnehmen und diese Termine sollte der Darlehensnehmer auch im Auge behalten, denn die derzeitige Bank ist natürlich nicht daran interessiert, den Kunden auf eine mögliche Umschuldung aufmerksam zu machen.