Immer wenn man als Verbraucher einen Kredit aufnimmt, dann sind verschiedene Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört unter anderem auch, dass man einen Kreditvertrag unterschreibt, da die Banken natürlich kein Kapital vergeben, ohne dass eine schriftliche Vereinbarung über die Kreditvergabe besteht. Aus dem Kreditvertrag ergeben sich für den Kreditnehmer genauso wie für die Bank als Kreditgeber verschiedene Rechte und Pflichten. Die grundlegende Pflicht des Kreditnehmers besteht bei einer Darlehensaufnahme naturgemäß immer darin, das geliehene Kapital in Form von monatlichen Kreditraten (meistens) nach und nach wieder an den Kreditgeber zurückzuzahlen.
Neben den meistens kurz- oder mittelfristig vergebenen Ratenkrediten findet man vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung auch Darlehen vor, die eine recht lange Laufzeit aufweisen. Im Laufe der Zeit können sich zum Beispiel bei einer über ein Hypothekendarlehen finanzierten Immobilie manchmal auch die Eigentumsverhältnisse ändern. Das ist zum Beispiel so, wenn der bisherige Kreditnehmer und Eigentümer der finanzierten Immobilie diese an eine andere Person verkauft. In solchen Fällen ist es durchaus üblich, dass auch gegenüber der Bank eine so genannte Schuldnermodifikation stattfindet. Es ändert sich also der Schuldner des Kredits, weshalb man die Schuldnermodifikation auch als Schuldnerwechsel bezeichnet.
Da der bisherige Kreditnehmer nun seine Immobilie verkauft hat und im Gegenzug dafür natürlich einen Kaufpreis bekommt, kann er das bisherige Darlehen ablösen. Wenn der Käufer allerdings nun in den laufenden Kreditvertrag eintreten soll, also quasi gegenüber der Bank die Schulden des Verkäufers übernehmen soll, bedarf es stets der vorherigen Zustimmung der kreditgebenden Bank. Denn da die Bank natürlich zunächst einmal nur dem bisherigen Schuldner einen Kredit ermöglicht hat, wird sie immer erst überprüfen wollen, ob der neue Eigentümer, wenn er dann das bestehende Darlehen übernehmen möchte, auch mindestens die gleiche Bonität wie der bisherige Schuldner besitzt. Eine Schuldnermodifikation kann also demzufolge niemals stattfinden, ohne dass der Gläubiger seine Zustimmung zum Schuldnerwechsel erteilt hat.
Bei einem geplanten Schuldnerwechsel wird die Bank dann im Prinzip genauso vorgehen, wie es bei der erstmaligen Kreditbeantragung des bisherigen Kreditnehmers und Schuldners der Fall war. Das bedeutet konkret, dass der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des geplanten neuen Kreditnehmers natürlich so genau prüfen wird, wie es schon beim ursprünglichen Kreditnehmer der Fall gewesen ist. Denn der Kreditgeber möchte natürlich gewährleisten können, dass ihm durch den Schuldnerwechsel kein Nachteil entsteht, wie zum Beispiel ein höheres Ausfallrisiko des Darlehens.