Wann steht der Ertrag eines Abzinsungspapieres fest?

Wann steht der Ertrag eines Abzinsungspapieres fest?

Der mit einem Abzinsungspapier erzielbare Ertrag steht grundsätzlich bereits beim Kauf des Wertpapieres fest, da der Zinssatz für die gesamte Laufzeit unverändert festgelegt bleibt. Eine Ausnahme von dieser Grundregel tritt jedoch ein, wenn das entsprechende Papier in einer Fremdwährung ausgestellt wurde. In diesem Fall kann auf Grund der Veränderung des Wechselkurses ein höherer Ertrag erzielt werden, ebenso kann der Ertrag bei einer Verschlechterung des Kurses der bezogenen Währung sinken. Kennzeichen für das Abzinsungspapier ist, dass die gesamten während der Laufzeit anfallenden Zinsen beim Kauf des Papieres abgezogen werden. Nach steuerlichen Gesichtspunkten fließen die Zinserträge eines Abzinsungspapieres dem Sparer im Jahr der Auszahlung zu, so dass sie dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen, sofern der Freistellungsauftrag bereits mit weiteren Kapitalerträgen ausgeschöpft wurde.

Auf Grund dieser Bestimmung ist es empfehlenswert, verschiedene Abzinsungspapiere mit unterschiedlichen Rückzahlungszeiträumen zu besitzen. Der Zinssatz bleibt bei Abzinsungspapieren während der gesamten Dauer gleich, es tritt jedoch ein Zinseszinseffekt auf. Bei der Berechnung des Ertrags ist selbstverständlich von der Höhe des Kaufbetrages und nicht von der Höhe des Rückgabepreises auszugehen, da der Erwerber lediglich den Kaufpreis bezahlt. Der Erwerb eines Abzinsungspapieres mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von vier Prozent kostet bei einem Nennbetrag in Höhe von 10 000 Euro exakt 6219,27 €. Der faktische Zinsertrag des Wertpapieres steigt jährlich an.

Das traditionelle Abzinsungspapier ist der abgezinste Sparbrief, dessen Laufzeit mindestens ein und maximal zehn Jahre beträgt, wobei ausschließlich volle Jahre als Anlagedauer vereinbart werden können. Andere Abzinsungspapiere können auch mit abweichenden Laufzeiten ausgegeben werden. Die Rückgabe der Wertpapiere während der vereinbarten Anlagedauer ist in den meisten Fällen nicht möglich, die meisten Banken sind jedoch zum Beleihen des entsprechenden Betrages bereit. Bei Sparbriefen beträgt der dafür zu zahlende Zinssatz traditionell einen Prozentpunkt oberhalb des Guthabenzinses. Abzinsungspapiere sind Inhaberpapiere, sie können vererbt und verschenkt werden.

Hierüber ist die ausgebende Bank jedoch zu informieren, da sie das Geld am Ende der Laufzeit auf das Konto des ihr beim Erwerb genannten Kunden überweist, sofern ihr keine anderslautende Anweisung zugeht. Abzinsungspapiere wie Sparbriefe bieten überwiegend einen guten Zinssatz, welcher jedoch den bei Festgeld gezahlten nicht immer erreicht. Während einige Banken in ihre Verträge über Festgeldanlagen eine Klausel aufnehmen, dass sich die Anlagedauer automatisch verlängert, wenn der Kunde seine Einlage nicht zurückfordert, ist die automatische Verlängerung bei Abzinsungspapieren ausgeschlossen. In der Praxis schätzen überwiegend ältere Sparer den Sparbrief, während junge Menschen eher eine Festgeldanlage bevorzugen.

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