Wenn man sich für den Kauf bzw. den Bau einer Eigentumswohnung entscheidet, dann gibt es einige Dinge zu beachten, die in der Form beim Kauf/Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses keine Rolle spielen. Der Grund liegt vor allem darin, dass man rechtlich mit dem Kauf der Eigentumswohnung nur einen Teil der gesamten Immobilie erwirbt. Daher ist im Bereich des Baus von Eigentumswohnung unter anderem auch die Freistellungserklärung ein Begriff, dessen Bedeutung man als Käufer kennen sollte. Die mitunter auch als Freistellungsbescheinigung bezeichnete Freistellungserklärung wurde aufgrund einer Tatsache ins Leben gerufen, die auf den zuvor erwähnten Kern der Eigentumswohnung begründet ist.
Und zwar ist es so, dass eine Anlage von Eigentumswohnungen im Normalfall von einem größeren Bauträger erstellt wird. Dieser muss zunächst seine Arbeit und Materialkosten in den Bau der Immobilie investieren, sodass fast immer ein Bankdarlehen benötigt wird. Und da es sich bei solchen Darlehen sicherlich um keine kleinen Darlehensbeträge handelt, möchte die Bank natürlich vom Bauträger als Kreditnehmer Sicherheiten für das verliehene Kapital haben. Eine übliche Sicherheit, welche die Banken im Zuge der Finanzierung von mehreren Eigentumswohnungen als Teil einer Immobilie entgegen nehmen, ist die so genannte Globalgrundschuld. Das „global“ bezieht sich darauf, dass die Grundschuld alle zu bauenden Eigentumswohnungen erfasst, auch wenn später verschiedene Personen Eigentümer der jeweiligen Wohnung sind.
Im Falle einer Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers (Bauträgers) kann die Bank dann die Eigentumswohnungen verwerten, zum Beispiel im Zuge einer Zwangsversteigerung. Nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist allerdings der Käufer neuer Eigentümer der einzelnen Wohnung, und nicht mehr der Bauträger. Es besteht nun das Problem, dass der Bauträger im Zuge der Globalgrundschuld Eigentum an die Bank verpfändet hat, welches nun dem Käufer gehört. Daher hat der Käufer selbstverständlich ein Interesse daran, dass die Bank zukünftig nicht mehr auf seine Wohnung zugreifen kann, wenn der Bauträger insolvent werden sollte. Und genau diesen Interessenkonflikt regelt nun die Freistellungserklärung.
Im Kern beinhaltet die von der Bank des Bauträgers abgegebene Erklärung, dass die Bank auf ihre Ansprüche bezüglich genau der Eigentumswohnung verzichtet, um die es im Einzelfall gerade geht. Im Zuge der Globalgrundschuld hat die Bank bislang das Recht, jede Eigentumswohnung als Inhalt der Immobilie zu verwerten. Nach Abgabe der Freistellungserklärung wird jedoch die entsprechende Wohnung von diesem „Globalrecht“ ausgenommen. Daher ist es wichtig, dass man als neuer Eigentümer der Wohnung auf die Abgabe der Erklärung besteht, zumal natürlich auch die Bank des Käufers die Grundschuld auf die Eigentumswohnung als Sicherheit eintragen lassen möchte.