Was bedeuted eine Zahlung unter Vorbehalt?

Was bedeuted eine Zahlung unter Vorbehalt?

Im Alltag ist man als Verbraucher, Mieter oder Nutzer einer bestimmten Sache zu verschiedenen Zahlungen verpflichtet. Nicht alle diese Zahlungen sind jedoch gerechtfertigt und verlangen eine genauere Klärung. Oftmals ist auch die Rechtssprechung nicht oder noch nicht eindeutig und man kann eine Änderung zu seinen Gunsten erwarten. Um für diese Klärung etwas mehr Zeit zu erhalten und Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, gibt es die Möglichkeit, Zahlungen erst einmal unter Vorbehalt zu tätigen.

Als Beispiel einer solch ungeregelten Sache können die Nebenkosten einer Wohnung sein. Hier gibt es oft Streitigkeiten zwischen Mieter oder Vermietern, die meist erst nach einigen Wochen geklärt werden können. Auch, ob die GEZ-Zahlungen, etwa für PC´s,oder strittige Rechnungen von Telefon-Mehrwertdiensten, zum Beispiel Dialern, bezahlt werden müssen, kann in einigen Fällen erst nach einem Richterspruch geklärt werden. Will man hierbei dem Weg des Inkassos ausschließen, sollte die Zahlung der offenen Beträge unter dem Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt" getätigt werden. Diesen Zusatz kann jeder Kontoinhaber auf seiner Überweisung im Feld Verwendungszweck angeben. Somit erhält der Rechnungssteller erst einmal den Rechnungsbetrag, gleichzeitig behält sich der Auftraggeber aber vor, diesen Betrag zurück zu fordern.

Wird eine Überweisung zurückgefordert, ist normalerweise der Auftraggeber der Zahlung beweispflichtig, dass der Empfänger das Geld zu Unrecht erhalten hat. Anders allerdings bei Zahlungen unter Vorbehalt. Nach einem Urteil des BHG aus dem Jahr 2004 liegt nämlich die Beweispflicht in diesem Fall nicht beim Auftraggeber, sondern beim Empfänger der Zahlung. Voraussetzung für die Rückforderung ist allerdings ein Schreiben an den Zahlungsempfänger, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung lediglich unter Vorbehalt ausgeführt wurde. Hierzu ist es weiterhin notwendig, dass bestimmte Fristen (Bsp. zwei Wochen) für die Klärung gesetzt werden, um die Bearbeitung in einem relativ kurzen Zeitraum erreichen zu können.

Lediglich wenn Zahlungen aufgrund eines in Zukunft erwarteten Urteils unter Vorbehalt ausgeführt wurden, kann die Frist länger gesetzt werden. Sofern der Beklagte allerdings nicht reagiert oder an einer Klärung nicht interessiert ist, muss der Betrag ggf. eingeklagt werden. Daher kann es unter Umständen, vor allem im privaten Bereich zwischen Mieter und Vermieter günstiger sein, erst den Sachverhalt zu klären. Eine weitere Besonderheit gibt es im Mietrecht weiterhin: bei streitigen Betriebskostenabrechnungen verliert der Mieter auch bei einer Zahlung unter Vorbehalt das Recht auf formelle Einwendungen, auch die Durchsetzbarkeit aller weiterer Einwendungen kann deutlich erschwert werden. In diesem Fall ist auch immer der Mieter für den Beweis der Unrechtmäßigkeit zuständig.

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