Eine Gehaltsabrechnung zu verstehen ist manchmal gar nicht so einfach, besonders wenn alles sehr unübersichtlich ist. Dann wird auf den ersten Blick meist gar nicht klar, wie hoch denn nun das Netto- und wie hoch das Bruttoeinkommen ist. Das Bruttoeinkommen ist der Arbeitslohn ohne Abzüge, er ist daher meist wesentlich höher als das Nettoeinkommen. Es setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt plus Zulagen und evtl. Überstundenvergütungen. Im Sommer sowie zum Jahresende bekommen viele Arbeitnehmer zudem Sonderzuwendungen wie das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Die entscheidende Größe für den Arbeitnehmer ist jedoch das Nettoeinkommen. Es ist das Geld, was nach Abzug der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben übrig bleibt.
Die Höhe der einbehaltenden Lohnsteuer ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der Steuerklasse. Je höher das Bruttoeinkommen und je ungünstiger die Steuerklasse ist, desto höher ist der Steuerabzug. Die Abrechnungssoftware des Arbeitgebers ermittelt dabei anhand von Lohnsteuertabellen den richtigen Steuerabzug. Bei der Abrechnung werden auch zusätzlich auf der Steuerkarte eingetragene Freibeträge berücksichtigt. Erst bei Überschreitung dieser Freibeträge werden Lohnsteuern einbehalten. Wer nur ein kleines Gehalt bekommt, z.B. ein Teilzeit-Angestellter, hat deshalb oft nur einen geringen oder gar keinen Steuerabzug. Zusätzlich zur Lohnsteuer wird immer auch der Solidaritätszuschlag fällig. Er beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Ist der Arbeitnehmer Kirchenmitglied, werden noch einmal 9% der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgezogen. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Kirchensteuersatz geringer, hier beträgt er nur 8%.
Für die Finanzierung des Sozialversicherungssystems werden neben der Lohnsteuer auch Abgaben zur Renten- Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Beitragssätze sind fest und betragen zurzeit 19,9% für die Rentenversicherung, 3,3% für die Arbeitslosenversicherung und 1,95% für die Pflegeversicherung. Den Beitragssatz für die Krankenversicherung legt die Krankenkasse des Arbeitnehmers fest. Er liegt im Durchschnitt bei ca. 14,8%. Hat der Arbeitnehmer eine Krankenkasse mit niedrigem Beitragssatz gewählt, erzielt er also ein höheres Nettoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsabgaben, jeder trägt also die Hälfte des Beitragssatzes. Bei der Krankenversicherung ist dies jedoch nicht so, hier liegt der Arbeitnehmeranteil um 0,45% des Bruttolohns höher als der Arbeitgeberanteil. Auch bei der Pflegeversicherung gilbt es eine Besonderheit, hier zahlt der Arbeitnehmer einen etwas höheren Beitrag, wenn er das 23. Lebensjahr vollendet hat und kinderlos ist.
Studenten werden sozialversicherungsrechtlich gesondert behandelt. Sie zahlen nur Beiträge für die Rentenversicherung, da sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und schon über die studentische Krankenversicherung abgesichert sind. Durch die vielen Abzüge bleibt vielen Arbeitnehmern vom hohen Bruttolohn oft nur ein geringer Nettolohn übrig. Doch durch die Wahl der richtigen Steuerklasse können Verheiratete Steuern sparen und so mehr Nettolohn mit nach Hause bringen. Mehr Netto ist auch drin, wenn zu einer günstigeren Krankenkasse gewechselt wird. Das Nettoeinkommen ist aber nicht immer das Geld, was auch wirklich auf das Konto überwiesen wird. Viele haben auch einen Bausparvertrag und zahlen vermögenswirksame Leistungen ein. Diese werden vom Arbeitgeber vom Nettogehalt einbehalten und an die Bausparkasse abgeführt.