Im Anlagebereich findet heute jeder Anleger das zu ihm und seinen Vorstellungen passende Produkt. Wer nach besonders gewinnbringenden Investments sucht, der wird daher genauso fündig werden wie ein Anleger, der nach besonders sicheren Anlageprodukten Ausschau hält. Damit einige Geldanlagen besonders sicher sein können, wurde bereits vor vielen Jahren die sogenannte Einlagensicherung eingeführt, die mitunter auch als Einlagengarantie bezeichnet wird. Diese Einlagengarantie beinhaltet, dass die Anleger ihr Kapital bei bestimmten Anlageformen auch dann zu 100 Prozent bzw. bis zu einer gewissen Höchstanlagesumme zurückerhalten, falls das kontoführende Institut Insolvenz anmelden muss. Durch die Einlagengarantie wird somit das sogenannte Emittentenrisiko abgesichert, welches es im Prinzip bei nahezu jedem Anlageprodukt gibt. Allerdings schützt die Einlagengarantie nicht jedes Anlageprodukt, sondern im entsprechenden Gesetz der Europäischen Union sind exakt vier Anlageformen definiert, die unter die in der EU geltende Einlagensicherung fallen.
Bei diesen vier Anlageformen handelt es sich um Sichteinlagen, also in erster Linie um Guthaben auf einem Girokonto, um Tagesgelder, um Termingeldanlagen (in erster Linie Festgelder) und um Spareinlagen. Unter die Sparanlagen fallen auch eine Reihe von Sparbriefen, falls es sich dabei nicht um Sparbriefe mit einer Nachrangabrede handelt. Die gesetzliche Einlagensicherung ist für alle Kreditinstitute verbindlich, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Währungsunion ansässig sind. Für all diese Banken gilt eine gemeinsame gesetzliche Einlagengarantie von bis zu 100.000 Euro. Diese 100.000 Euro gelten für jeden Kunden, sodass man sein Kapital auf jeden Fall zu 100 Prozent zurückbekommt, sofern man nicht mehr als diese 100.000 Euro auf einem Spar-, Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonto bei einer Bank anlegt.
Sollte die Bank insolvent werden, haben die Anleger einen Anspruch darauf, ihr Guthaben von maximal 100.000 Euro innerhalb von 30 Tagen zurückzubekommen. Die Einlagengarantie erstreckt sich besonders bei der Mehrzahl der deutschen Banken allerdings nicht nur auf die gesetzliche Einlagensicherung, sondern viele Banken betreiben hierzulande auch noch eine private Einlagensicherung. Bezüglich der Höhe der Einlagengarantie gibt es bei dieser privaten Einlagensicherung von Gesetzeswegen her zwar keine Vorschriften. Allerdings ist es dennoch so, dass die privaten Einlagengarantien der meisten Banken wesentlich höher als die gesetzliche Einlagensicherung sind.
Da sich die Höhe der privaten Einlagengarantie in aller Regel nach dem haftenden Eigenkapital der am Einlagensicherungsfonds teilnehmenden Banken richtet, sind die Kundeneinlagen mitunter bis zu 50, 100 oder 500 Millionen Euro geschützt. Auch hier bezieht sich die jeweilige Zahl auf eine einzelne Kundeneinlage und nicht etwa auf die Gesamtheit aller bei der Bank vorhandenen Einlagen. Wer also nicht gerade eine Milliarde Euro anlegen möchte, kann zumindest hierzulande sehr sicher sein, sein Kapital auch im „schlimmsten Fall“ (Insolvenz) zurückzubekommen, wenn das entsprechende Anlageprodukt gewählt wurde.