Wer in Deutschland Geld verdient, muss ab einer bestimmten Höhe auch Einkommensteuer zahlen. Wie hoch diese Steuer ist, ist im Einkommensteuergesetz festgelegt und hängt entscheidend von der Höhe der Einkünfte ab. Zu diesen Einkünften gehört nicht nur der Lohn, den man als Arbeitnehmer bekommt, sondern zum Beispiel auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten. Grundsätzlich gilt: Wer ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hat, muss einen größeren Teil davon ans Finanzamt abführen als Gering- oder Durchschnittsverdiener. Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden bei mehr als 52.152 Euro im Jahr (104.304 Euro bei Verheirateten), ist der Spitzensteuersatz fällig, der derzeit bei 42 Prozent liegt.
Für jeden Euro, den man mehr als 52.152 Euro verdient, zahlt man also 42 Cent Einkommensteuer. Für Einkommen bis zu dieser Grenze sind geringere Steuersätze fällig. Auch Spitzenverdiener zahlen den Spitzensteuersatz nur auf die "Spitze ihres Einkommens", also nur auf die Beträge, die über 52.152 Euro hinausgehen. Neben dem Spitzensteuersatz gibt es noch einen so genannten Tarifbalkon von 45 Prozent, der auch "Reichensteuer" genannt wird. Diese Steuer wird für Einkommen von mehr als 250.000 Euro fällig.
Aber nicht jeder, der überdurchschnittlich gut verdient, muss auch tatsächlich den Spitzensteuersatz zahlen, denn das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen eines Steuerzahlers gleichzusetzen. Wer beispielsweise ein Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr hat, kann davon in der Regel zahlreiche Ausgaben und Freibeträge abziehen. Das hat den Effekt, dass das zu versteuernde Einkommen am Ende deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt und auch die Steuerhöhe entsprechend geringer ausfällt. So hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Anfang 2008 ergeben, dass die reichsten 450 Steuerpflichtigen nur 34,3 Prozent Einkommensteuer zahlen.
Dennoch tragen gerade die Spitzenverdiener einen beträchtlichen Teil zur gesamten Einkommensteuer in Deutschland bei. So leisteten im Jahr 2007 nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen nur fünf Prozent der Steuerpflichtigen rund 40 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. Die oberen zehn Prozent zahlten mehr als 50 Prozent. Dagegen trug die weniger gut verdienende Hälfte aller Steuerpflichtigen nur 6,2 Prozent zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei. Dahinter steckt das Prinzip, dass starke Schultern auch mehr tragen sollen.
Der Spitzensteuersatz wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. In den 80er Jahren lag er noch bei 56 Prozent, in der 90er Jahren bei 53 Prozent. Seither wurde er mehrfach in kürzeren Abständen gesenkt. Von 51 Prozent im Jahr 2000 auf 48,5 Prozent im Jahr 2001. Und zuletzt von 45 Prozent im Jahr 2004 auf aktuell 42 Prozent, die seit 2005 zu zahlen sind. Die so genannte "Reichensteuer" von 45 Prozent wurde erst im Jahr 2007 eingeführt. Mehrfach wurde mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes auch das Ende der so genannte Progressionszone angepasst, also der Einkommensbetrag neu festgelegt, ab dem der Spitzensteuersatz erst zu zahlen ist.