Was ist die Reichensteuer?

Was ist die Reichensteuer?

Reichensteuer bedeutet eigentlich Spitzensteuersatz. In der politischen Diskussion neigt man aber zu polemische Wortschöpfungen, und so wurde der Spitzensteuersatz schnell in Reichensteuer, Neidsteuer oder Millionärssteuer umbenannt. Das ist auch ein Hinweis auf die Emotionalität der Auseinandersetzung. Diese Namensschöpfungen tragen nichts zum Verständnis und viel zur Verwirrung bei. Eine geschichtliche Betrachtung zeigt, dass der Spitzensteuersatz in Deutschland von 1953 (53 Prozent) bis 2007 (42 bzw. 45 Prozent) gesunken ist. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem Jahreseinkommen von 52 152 Euro wirksam. Die so genannte Reichensteuer von 45 Prozent wird erst auf Einkommen über 250 001 Euro pro Person berechnet. Bei Verheirateten wird der Steuersatz von 45 Prozent erst bei 500 002 Euro pro Jahr fällig.

In Österreich entwickelte sich ebenfalls eine Diskussion über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Eine tiefgreifende Beschäftigung mit diesem Thema findet jedoch nicht statt. Ein Beispiel: Im österreichischen Nationalratswahlkampf 2008 wurde das Thema Reichensteuer vom Liberalen Forum lanciert. Der Unternehmer und Wirtschaftssprecher des Liberalen Forums Hans Peter Haselsteiner forderte „für unverschämt hohe Einkommen auch unverschämt hohe Steuern“. Von einem Spitzensteuersatz bis zu 90 Prozent war in einer Presseaussendung die Rede. Derzeit liegt die Abgabengrenze in Österreich bei 50 Prozent bei einem Jahreseinkommen ab 50.870 Euro. Damit befindet sich Österreich im EU-Spitzenfeld. Über die Sinnhaftigkeit der Erhöhung bzw. Senkung des Spitzensteuersatzes entbrannte in Deutschland schon 2004 eine heftige Debatte. Bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 einigten sich CDU/CSU und die SPD auf dieses neue Steuermodell.

Das Gesetz ist seit dem 1. Jänner 2007 in Kraft. Kritiker, naturgemäß die Opposition aber auch Wirtschaftsfachleute, bemängeln, dass es sich bei der Reichensteuer lediglich um Populismus handle, aber keine nennenswerten Mehreinnahmen dadurch lukriert werden. Tatsächlich nahm der Bund, laut Zeitungsmeldungen, nur 127 Millionen über diesen erhöhten Spitzensteuersatz ein. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben des Bundes für das Jahr 2007 wurden mit 270,5 Milliarden Euro veranschlagt. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit oder Unsinnigkeit dieser Maßnahme stellt sich laut FDP auch ein juristischen Problem. Es scheint unklar, ob das Gesetz vor dem Verfassungsgericht nicht doch noch zu Fall gebracht werden kann. Die FDP vermutet in der Sonderregelung für gewerbliche Einkünfte eine Ungleichbehandlung privater und gewerblicher Einkommen, und das wäre verfassungswidrig.

Befürworter wie Franz Müntefering wollen mit der Reichensteuer vor allem ein Symbol für die Solidarität der Bürger setzen. Genau das wird ihnen von Kritikern wie "Den Linken" oder dem CSU-Politiker Ramsauer vorgeworfen. Es handle sich eben nur um symbolische Politik und nicht um eine nachhaltige und sinnvolle Maßnahme. Seriöse Wirtschaftswissenschaftler werden die Reichensteuer nicht als isoliertes Phänomen betrachten, sondern versuchen, diese Maßnahme als Teil einer umfassenden Wirtschafts- und Steuerpolitik zu verstehen. Nur in diesem großen Rahmen kann letztlich beurteilt werden, welche Wirkung eine Erhöhung des Spitzsteuersatzes auf die Gesamtwirtschaft und auf den Bundeshaushalt haben kann.

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