Grundsätzlich unterliegen alle diejenigen, die in Deutschland arbeiten und auch hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben, einkommensteuerpflichtig. Dabei gibt es verschiedene Grenzen. Ab einem Einkommen über 7.664,00 € zahlt man 15% Einkommensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen. Dieser Prozentsatz steigt dann mit höherem Einkommen auch progressiv in die Höhe. Daher kommt auch die Bezeichnung "Progressiver Einkommensteuersatz". Werden 52.152,00 € jährlich überschritten, so zahlt man 42% Einkommensteuer. Einen letzten Sprung gibt es bei 250.001,00 €. Ab diesem Betrag wird das Einkommen mit 45% besteuert. Das ist der höchste Einkommensteuersatz; mehr als 45% muss also keiner zahlen.
Bleibt man unter dem oben bereits erwähnten Jahreseinkommen von 7.664,00 €, so befindet man sich unterhalb der Steuerfreigrenze. Für Ehepaare liegt dieser Steuerfreibetrag bei einem maximalen Gesamtjahreseinkommen von 15.329,00 €. Zu beachten ist allerdings, dass als Steuerbemessungsgrundlage nicht das Bruttoeinkommen genommen wird, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dazu muss man die Gesamtsumme aller Einkünfte ermitteln und davon dann zum Beispiel eventuelle Altersentlastungsbeiträge und Elterngeld für Alleinerziehende abziehen. Der so ermittelte Gesamtbetrag der Einkünfte wird nun noch um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie einiges anderes verringert. Indem man vom dadurch errechneten Einkommen nun noch tarifliche Freibeträge abzieht, kommt man das gesuchte, zu versteuernde Einkommen. Dieses ist also Bemessungsgrundlage und somit muss auch diese Zahl unter 7.664 € liegen, um in den steuerfreien Bereich zu fallen.
Allerdings ist der Steuerfreibetrag nicht nur für erwachsene, arbeitende Personen mit regelmäßigem Einkommen gültig, sondern auch für Kinder. Es kann schließlich nicht ausgeschlossen werden, dass Kinder aus Geldanlagen und ähnlichem bereits so viele Einkünfte erzielen, dass sie Steuern zahlen müssen. Auch Rentner werden nach dem gleichen Prinzip besteuert. Fallen ihre gesamten Einkünfte so hoch aus, dass sich im Endeffekt ein zu versteuerndes Einkommen ergibt, dass über dem Grundfreibetrag liegt, so fallen auch bei ihnen Steuern an. Die Steuerfreigrenze stellt einen Art Schutz für die Bürger dar. Durch diesen festgelegten Betrag ist für jeden, der in Deutschland wohnt und arbeitet, das man nicht unterhalb des Existenzminimums leben kann. Hat man schon nur knappes Geld zur Verfügung, so wird dieses nicht durch Einkommensteuerzahlungen zusätzlich vermindert.