Was ist ein Dispokredit?

Was ist ein Dispokredit?

Als Dispositionskredit, kurz: Dispokredit bzw. Dispo, wird ein Kreditrahmen bezeichnet, der von einer Bank an eine Privatperson für das Girokonto gewährt wird. Im Allgemeinen bezeichnet der Volksmund dies auch als Überziehungskredit. Gewährt eine Bank einem Unternehmen auf sein Girokonto einen solchen Kreditrahmen oder ein Unternehmen einem anderem Unternehmen, so wird er dann als Kontokorrentkredit bezeichnet. Eine Bank kann einem Privatkunden einen ständigen Kreditrahmen für sein Girokonto gewähren. Die Bank ist dabei der Darlehensgeber und legt somit den Kreditrahmen fest. Dieser liegt in der Regel bei einer Höhe, die den festen Zahlungseingängen von zwei bis drei Monaten entspricht. Als feste Zahlungseingänge gelten dabei beispielsweise Nettogehälter, Renten oder Unterhalt. Die Bank hat dabei das Recht, kurzfristig den Kreditrahmen nach oben oder unten zu verändern. Der Zinssatz bei Inanspruchnahme des Kredites richtet sich nach dem aktuellen Marktzins. Er ist jedoch im Vergleich zu einem richtigen Kredit viel höher.

Der aktuellen Zinssatz und der Kreditrahmen werden auf dem Kontoauszug vermerkt. Der Kontoinhaber ist gleichzeitig der Darlehensnehmer. Der gewährte Kredit steht ihm jeder Zeit zur Verfügung. Der Darlehensnehmer disponiert ihn selbständig. Er ist also dafür für verantwortlich, wann und in welcher Höhe der Kredit in Anspruch genommen wird. Die Sollzinsen werden tageweise für den Teil berechnet, welcher in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der Höhe der Zinsen, sollte sich der Darlehensnehmer jedoch überlegen, wie lange er diesen Kredit in Anspruch nimmt. Sollte der Kredit länger als drei Monate verwendet werden, ist es eher empfehlenswert, über eine andere Art Kredit nachzudenken. Die rechtliche Grundlage für den Dispositionskredit liegen in den Vorschriften des Darlehensvertrages. Dieser ist in den §§ 488 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert.

Die wichtigste Vorschrift ist der § 493 BGB, welcher im Speziellen den Überziehungskredit zwischen Banken und Privatpersonen regelt. Der Überziehungskredit zwischen Banken und Unternehmen wird als Kontokorrentkredit bezeichnet. Der Kontokorrentkredit besitzt hierbei fast die gleichen Eigenschaften wie der Dispositionskredit. Auch hier gewährt die Bank dem Unternehmen die Möglichkeit, dass Konto bis zu einem gewissen Punkt ins negative rutschen zu lassen. Die Kredithöhe wird hier anhand der individuellen Situation und den konkreten Anforderungen eines Unternehmens von der Bank bestimmt. Dabei richtet sich der Zinssatz auch hier nach dem aktuellen Marktzins. Die Zinszahlungen berechnen sich auf Basis des tatsächlich in Anspruch genommenen Kredites. Der Kontokorrentkredit kann aber auch zwischen zwei Unternehmen gewährt werden. Die Vertragspartner stunden sich gegenseitig Forderungen und rechnen diese in selbstgewählten Abständen gegeneinander auf.

Der Schuldner ist immer derjenige, zu deren Ungunsten die Aufrechnung fällt. Da es sich beim Kontokorrentkredit um einen Dispositionskredit zwischen Kaufmännern handelt, finden hier neben den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch die speziellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung. Zu finden sind die Regelungen des Kontokorrent in den §§ 355-357 HGB. Zusammenfassend spricht man von einem Dispositionskredit immer dann, wenn es sich um einen ständigen Kreditrahmen handelt, welcher von der Bank einer Privatperson für sein Girokonto gewährt wird. Gewährt die Bank einem Unternehmen einen Dispositionskredit oder einem Unternehmen einem anderen Unternehmen, so spricht man von einem Kontokorrentkredit.

^