Was ist ein Pfandbrief?

Was ist ein Pfandbrief?

Der Pfandbrief ist eine festverzinsliche Wertpapierart. Dabei werden die Pfandbriefe mittlerweile frei zum aktuellen Kurs an der Wertpapierbörse gehandelt und auch als Rentenpapiere oder Bonds bezeichnet. Da alle Pfandbriefe immer durch Hypotheken oder Grundschulden gedeckt sein müssen und damit sehr solide abgesichert sind, werden sie auch als Schuldverschreibungen bezeichnet und gelten daher als besonders sichere Wertpapiere. Ihrer Arbeitsweise nach gehören die Pfandbriefe zu den mittelfristig (üblicherweise fünf Jahre) bis sehr langfristig (von zehn bis mehr als 25 Jahre) laufenden Anleihen. Emittiert und verkauft werden die Pfandbriefe vor allem von privaten Pfandbriefbanken beziehungsweise Hypothekenbanken. Die Pfandbrief-Herausgeber verwenden die Pfandbriefe zur Refinanzierung der Darlehen und Krediten, die von ihnen vergeben werden. Ferner werden Pfandbriefe auch von vielen öffentlichrechtlichen (bzw. kommunalen) Kreditanstalten herausgegeben, die daher „öffentliche Pfandbriefe“ genannt werden. Übliche öffentlichrechtliche Herausgeber der Bund, die Länder sowie die Gemeinden.

Die Emissionen sowie die verbindlichen Konditionen aller Pfandbriefe werden nach gesetzlich festgelegten und einzuhaltenden Bestimmungen - gemäß dem novellierten Pfandbriefgesetz (PfandBG), das seit dem 19. Juli 2005 und in Kraft getretenen ist - geregelt. Ebenfalls dem Pfandbriefgesetz entsprechend wird die Bonität des jeweiligen Emittenten geprüft, denn dem Gesetz nach müssen alle Pfandbriefe garantiert mündelsicher sein. Ebenfalls vom Gesetz wird schließlich vorgeschrieben, dass die Höhe des Kapitals, für den Pfandbriefe emittiert werden, der Gesamthöhe des jeweiligen Kredits, der mit Hilfe der Pfandbriefe refinanziert wird, entsprechen muss. Außerdem müssen die herausgegebenen Pfandbriefe den Anlegern verbindlich zugesagten Zinserträge erbringen, die mindestens gleich hoch oder höher als die Zinserträge sind, die die vergebene Darlehenssumme dem Emittenten erbringt.

Diese Art der Besicherung wird als Deckungsprinzip bezeichnet, die Kredite beziehungsweise die Darlehen, für deren Deckung Pfandbriefe herausgegeben werden, werden deshalb als Deckungsdarlehen bezeichnet. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass im Falle einer Insolvenz des jeweiligen Emittenten den Pfandbriefinhabern als seine Gläubiger das so genannte Konkursvorrecht beziehungsweise Befriedigungsvorrecht vor allen anderen Gläubigern zugesichert wird. Eröffnet ein Pfandbriefinhaber ein Wertpapierdepot bei der die Pfandbriefe herausgebenden Bank, kann er zudem Kosten sparen, denn die Banken erheben keine Depotgebühren für die Wertpapiere, die sie selbst herausgeben. Für die Pfandbriefe als eigenständiges Börsensegment der deutschen Wertpapierbörse wurden im Jahr 1995 vom Verband deutscher Hypothekenbanken und vom Verband der öffentlichen Banken als neue Mitglieder der Index-Familie der Kursindex PEX und der Performanceindex PEXP ins Leben gerufen.

Damit kann die Entwicklung aller Pfandbriefe börsentäglich genau beobachtet und aufgezeichnet werden. Der PEX misst laufend die Rendite aller deutschen Pfandbriefe und bildet dadurch ihre gesamte Marktentwicklung ab. Der PEXP listet dagegen die Zinszahlungen sämtlicher Pfandbriefe, die an der deutschen Wertpapierbörse gehandelt werden, wobei er vor allem dazu dient, die Pfandbriefe zu bewerten. In Deutschland hat der Pfandbrief eine sehr lange Geschichte und Tradition. Emittiert wurden die ersten Pfandbriefe bereits am 1. August 1782 von Friedrich II. von Preußen.

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