Was ist ein Verbraucherkredit?

Was ist ein Verbraucherkredit?

Der Verbraucherkredit oder das Verbraucherdarlehen wird erteilt aufgrund eines sogenannten Darlehensvertrages zwischen dem Verbraucher und einem Unternehmer. Der Verbraucher ist dabei im Rechtsdeutsch der Darlehensnehmer, der Unternehmer der Darlehensgeber. Der zu Grunde liegende Vertragstyp ist aufgrund einer Richtlinie entstanden, die ehemals von der Europäischen Gemeinschaft herausgegeben wurde. Ursprünglich wurden derartige vertragliche Vereinbarungen durch das Verbraucherkreditgesetz geregelt, mittlerweile sind sie in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden. Im Großen und Ganzen gelten für die Vergabe eines Verbraucherkredits die gleichen Bestimmungen wie für das Darlehen oder den Darlehensvertrag im Allgemeinen. Allerdings wird beim Sonderfall des Verbraucherkredits der Verbraucher als meist unerfahrener Vertragspartner besonders geschützt.

Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages grundsätzlich nur in Schriftform geschehen darf und der Vertragstext zur besseren Transparenz für den Verbraucher einen Mindestinhalt aufweisen muss. Zu diesem Mindestinhalt zählen unter anderem die genaue Angabe des Nettodarlehensbetrags sowie des effektiven Jahreszinses. Der Verbraucher bekommt so schwarz auf weiß Informationen an die Hand, die es ihm ermöglichen über verschiedene Formen von Krediten und verschiedene Kosten besser den Überblick zu behalten und Vergleiche anstellen zu können. Aufgrund der verpflichtenden Schriftform des Vertrages ist gleichzeitig die Unterschrift beider Parteien notwendig.

Im Einzelfall fällt die Verpflichtung des Darlehensgebers zur Unterschrift weg, nämlich dann, wenn dieser seine Erklärung mit einer in §492 des Bundesgesetzbuches definierten "automatischen Einrichtung" verfasst hat. Der Verbraucher hingegen muss in jedem Fall unterschreiben. Werden die Schriftform und oder der verpflichtende Mindestinhalt bei Vertragsschluss nicht beachtet, gilt der Vertrag als nichtig. Gültig wird er jedoch dann, wenn der Darlehensnehmer, in diesem Fall der Verbraucher, das Darlehen in Empfang oder in Anspruch nimmt (siehe §494 BGB). In jedem Fall verfügt der Darlehensnehmer, der Verbraucher also über ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Im Großen und Ganzen sind unter anderen folgende Besonderheiten bei der gesetzlichen Regelung des Verbraucherkredits bzw. des Verbraucherkreditvertrages zum Schutz des Verbrauchers zu erwähnen:

  • Es gibt gesetzlich geregelte Formvorschriften
  • Einige Angaben sind im Rahmend es Vertrages unbedingt verpflichtend
  • Missachtet der Unternehmer, also der Darlehengeber die obigen Punkte, so drohen im empfindliche Rechtsfolgen
  • Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht
  • Die Kündigungsmöglichkeiten des Darlehengebers sind im Vergleich zum normalen Darlehensvertrag begrenzt

^