Was ist eine duale Finanzierung?

Was ist eine duale Finanzierung?

Unter dem Fachausdruck "Duale Finanzierung“ ist eine Art Finanzierung, die auf zwei Finanzierungssäulen steht, zu verstehen. Der Begriff bezieht sich dabei auf das derzeitig geltende System zur Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland. Die Einführung der Dualen Finanzierung in der bis heute geltenden Form erfolgte bereits 1972 durch das neue Krankenhaus-Finanzierungsgesetz (kurz KHG) vom 29. Juni 1972. Damit ersetzte die Duale Finanzierung die bis dahin geltende Form zur Krankenhausfinanzierung, das so genannte Monistische Finanzierungssystem bzw. Monistik (vom griechischen "monos“ für "einzig“), bei der die Finanzierung des Krankenhauses auf nur einer Säule stand. Bei der dualen Finanzierung werden die Kosten der Krankenhäuser in zwei großen Kostengruppen unterteilt. Das sind zum einen die laufenden Ausgaben (bzw. Betriebskosten) und zum anderen die Investitionskosten. Die Betriebskosten (d. h. die Kosten für medizinischen Leistungen, Unterkunft, Verpflegung) sind dabei von den Pauschalsätzen (pro Diagnose) der Patienten bzw. von deren Krankenkassen zu tragen.

Die Investitionskosten (Instandhaltungen, Modernisierungen, Baumaßnahmen) sind dagegen von den Bundesländern zu tragen, das heißt von deren Steuermitteln. Allerdings trägt jedes Bundesland nur die Investitionskosten der Krankenhäuser, die zu seinem so genannten Krankenhausplan gehören. Über die Aufnahme eines Krankenhauses in seinen Krankenhausplan darf aber jedes Bundesland frei entscheiden. Folglich müssen die Krankenhäuser, die nicht zum Krankenhausplan gehören, ihre Investitionskosten durch die Krankenkassen tragen lassen. Für diese Krankenhäuser gilt weiter das Monistische Finanzierungssystem. Ziel der Einführung der Dualen Finanzierung war, die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser zu erhöhen, damit sie ihrerseits leistungsfähig bleiben und die medizinische Versorgung der Bürger gewährleisten können, wie der volle Name des KHG "Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze“ es andeutet.

Die Duale Finanzierung, die die Monistische Finanzierung nach deren 36-jährigen Bestehen ersetzt hat, gilt nun mittlerweile ebenso seit genau 36 Jahren. Neben ihren Vorteilen werden nun immer mehr Nachteile geprüft und sie wird immer stärker als Auslaufmodell betrachtet. Einer der wichtigsten Diskussionspunkte ist die Regelung der Investitionskosten der Krankenhäuser. Da es für die Förderung der Plankrankenhäuser keine einheitlichen Vorgaben gibt und diese eine Sache der einzelnen Ländern ist, wird sie nach den Krankenhausgesetze der jeweiligen Bundesländer und daher sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Eckpunkte der neuen Krankenhausfinanzierung (voraussichtlich ab 2009) haben das erklärte Ziel, den Wettbewerb der Krankenhäuser zu fördern.

Ferner soll den Krankenkassen bei der Wahl, mit welchen Krankenhäusern sie zusammenarbeiten wollen, mehr Freiheit eingeräumt werden. Und vor allem sollen die Krankenhäuser nach einer Übergangszeit von ca. 15 Jahren allein zuständig und verantwortlich für die eigenen Investitionen werden, Bund und Länder dagegen sollen davor entlastet werden. Nach der Übergangszeit sollen somit die Krankenkassen (d. h. deren Mitglieder) die Krankenhausfinanzierung komplett übernehmen. Neben dem Monistischen Finanzierungssystem und der Dualen Finanzierung ist die Triale Finanzierung zu erwähnen, die auf drei Finanzierungssäulen steht, wobei neben Krankenkassen und Bundesländern ein extra Träger die Finanzierung mit trägt.

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