Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung ist eine durch das Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme, die gesetzlich geregelt ist. Die eidesstattliche Versicherung ist auch unter der Abkürzung EV bekannt, die auch von der Schufa genutzt wird. Diese Maßnahme soll es dem Gläubiger ermöglichen seine Forderungen beim Schuldner leichter einzutreiben. Mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird jeder Schuldner gezwungen, seine Vermögensverhältnisse komplett offenzulegen. Früher wurde die eidesstattliche Versicherung Offenbarungseid genannt. In der Regel beantragt der Gläubiger beim Gericht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, wenn er denn Antrag auf Pfändung stellt, falls die Pfändung nicht erfolgreich vollstreckt werden kann, ist der Schuldner dann aufgefordert die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Der Gerichtsvollzieher kann im Fall einer erfolglosen Pfändung direkt danach die Abgabe der EV vom Schuldner verlangen, wenn das der Gläubiger beantragt haben sollte. Der Schuldner muss die eidesstattliche Versicherung dann aber nicht sofort abgeben, er kann dem widersprechen. Eine eidesstattliche Versicherung gibt man nicht zwischen Tür und Angel ab, das sollte immer in aller Ruhe vorbereitet werden. Der Gerichtsvollzieher gibt dem Widerspruch des Schuldners auch statt und lädt in zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in 14 Tagen vor. Besser ist es, die eidesstattliche Versicherung grundsätzlich zu vermeiden. Wer als Schuldner weiß, dass er die Schulden nicht tilgen kann, der sollte schon im Vorfeld Aktivitäten einleiten, am Besten über eine Schuldnerberatung. Jedem Überschuldeten ist zu raten eine Verbraucherinsolvenz anzustreben, bevor der Gläubiger einen Vollstreckungstitel in den Händen hat.

Im Verfahren zur Verbraucherinsolvenz ist der Schuldner vor Pfändungen und der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geschützt. Die Gläubiger haben dann nur noch die Möglichkeit, sich an den Schuldenverwalter zu wenden, der vom Gericht eingesetzt wird, der dann als Treuhänder für den Schuldner tätig ist. Nach Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens hat der Schuldner in der sechsjährigen Wohlverhaltensphase die Möglichkeit, am Ende des Insolvenzverfahrens von seinen gesamten Schulden befreit zu werden, dabei spielt es keine Rolle, wie hoch diese zu diesem Zeitpunkt sind. Aber auch unabhängig von einer Pfändung kann die Aufforderung zur Abgabe der EV schriftlich erfolgen. Das Gericht beauftragt einen Gerichtsvollzieher, der dem Schuldner eine entsprechende Vorladung schickt. Dazu muss dann ein Formular für das Vermögensverzeichnis ausgefüllt werden, das muss alles wahrheitsgemäß erfolgen.

Zum vorgesehenen Termin muss der Schuldner das Vermögensverzeichnis mit seiner Unterschrift versehen abgeben. Auch die Finanzämter sind berechtigt von einem Schuldner direkt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, wenn Schulden aus Steuern oder Beiträge zu den Krankenkassen nicht entrichtet wurden. Finanzämter haben eigene Abteilungen, die sich mit Vollstreckungen beschäftigen, die zügig aktiv werden. Von den Amtsgerichten beschafft sich die Schufa aus den Schuldnerverzeichnissen die Namen und Anschriften der Personen, die die eidesstattliche Versicherung abgeben mussten, und speichert dann die Daten entsprechend, sodass die Kreditwürdigkeit für den betroffenen Überschuldeten auf Jahre dahin ist.

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