Wer einen Kredit aufnehmen möchte und verheiratet ist, muss die Kreditaufnahme grundsätzlich zusammen mit seinem Ehepartner tätigen. Es sei denn, das eigene Gehalt würde ausreichen, sowohl die eigenen als auch die Lebenshaltungskosten des Partners sowie der Kinder zu tragen. Dies ist jedoch bei den meisten Paaren nicht gegeben, daher wird der überwiegende Teil aller Kredite immer auf beide Ehepartner bzw. auf beide in der Lebensgemeinschaft lebenden Partner abgeschlossen. Kommt es während der Kreditlaufzeit zu Streitigkeiten der Partner bzw. gar zu einer Scheidung, gilt der Kreditvertrag trotzdem weiter. Auch wenn beide Parteien nun nicht mehr gemeinsam in einer Wohnung leben, sind sie doch gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllt werden. Idealerweise ist ausreichend Guthaben vorhanden, um den Kredit nun abzulösen.
Die Verpflichtung zur Kreditrückzahlung haben beide Parteien im Übrigen zu gleichen Teilen, auch wenn es erhebliche Unterschiede im Bereich des Verdienstes gibt. Wie mit dem Kredit im Einzelnen umgegangen wird, ist natürlich entscheidend davon abhängig, was mit ihm finanziert wurde. Handelt es sich hierbei um einen Ratenkredit, mit dem die neue Wohnungseinrichtung oder der letzte Urlaub finanziert wurde, einigen sich beide Parteien meist sehr schnell. Entweder wird die Kreditrate je zur Hälfte erbracht oder einer der Partner übernimmt die Kreditraten vollständig und erhält im Gegenzug die von der Kreditsumme erworbenen Waren.
Kann derjenige, der die Raten übernommen hat, diese jedoch nicht mehr bezahlen, ist die Bank berechtigt, sich an den anderen Kreditnehmer zu wenden, auch wenn sich die Parteien untereinander geeinigt haben. Da diese Praxis nicht selten zu Streitigkeiten führen ist es ratsam, sich mit dem Bankberater in Verbindung zu setzen und eine Überschreibung des Kredites auf einen der beiden Partner zu erreichen. Dies wird die Bank jedoch nur dann tun, wenn entweder ausreichend Sicherheiten oder ein ausreichend hohes Einkommen des übernehmenden Partners vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Bank die Umschreibung ablehnen.
Schließlich kann sie so auf zwei Personen zurückgreifen, um ihre Forderungen erfüllt zu bekommen. Ähnlich verhält es sich bei einer Baufinanzierung. Auch in diesem Fall bleiben grundsätzlich erst einmal beide Kreditnehmer als Vertragsparteien erhalten. Die Umschreibung auf nur einen Kreditnehmer erfolgt auch hier nur dann, wenn die Kreditrate aus dem nun verbleibenden einem Einkommen wirklich nachhaltig bedient werden kann. Lediglich bei einem Hausverkauf kann die Bank die Umschreibung des Kredites vornehmen bzw. sogar den neuen Lebenspartner mit in den Vertrag einsetzen.