Was sind gesetzliche Zinsen?

Was sind gesetzliche Zinsen?

Die wirtschaftliche Realität kennt verschiedene Arten von Zinsen. Für gewöhnlich werden solche Zinsen etwa von Banken für die Überlassung von Darlehen erhoben. Diese Zinsen können von der Bank, natürlich unter Beachtung bestimmter rechtlicher Vorgaben wie etwa dem Wucherverbot und dem aktuellen Leitzinssatz der Zentralbanken, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Kalkulation recht frei bestimmt werden. Daneben treten aber auch gesetzliche Zinsen, die vor allem als so genannte Verzugszinsen bezeichnet werden. Die Pflicht Verzugszinsen zu zahlen trifft den Schuldner einer Leistung immer dann, wenn er in den so genannten Verzug gerät. Das geschieht immer dann, wenn er als Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seine vertraglich geschuldete Leistung nicht im Zeitpunkt des so genannten verzugsauslösenden Umtandes erbringt.

Dieser verzugsauslösende Umstand ist regelmäßig eine Mahnung, kann aber auch in einer reinen Vertragsklausel liegt. Wenn also zum Beispiel in einem Darlehensvertrag niedergelegt ist, dass der Darlehensnehmer seine monatliche Tilgungsrate etwa jeweils zum 29. eines Monats zu erbringen hat, bezeichnet das Verstreichenlassen dieses Zeitpunktes den verzugsauslösenden Umstand. Erbringt der Schuldner der Tilgungsrate seine Leistung, also die Tilgungsrate, nicht zum 29. des jeweiligen Monats, kommt er in den so genannten Schuldnerverzug. Dieser hat verschiedene Rechtsfolgen, unter anderem die oben bereits erwähnten Verzugszinsen im Falle einer Geldforderung. Dabei handelt es sich um eine Art des Schadensersatzes. Nach der Konzeption des Gesetzgebers hat der Gläubiger der Geldforderung durch den Verzug des Schuldners einen Schaden erlitten.

Schließlich hätte er das geschuldete Geld auch gewinnbringend anlegen und daraus Gewinn erzielen können. Der Gläubiger ist in diesem Fall also so zu stellen, wie er stände, wenn der Schuldner die Leistung fristgerecht erbracht hätte. In der Praxis geschieht dies durch die Zahlung eines Zinssatzes, der ungefähr dem Zins entsprechen soll, zu dem der Gläubiger das Geld hätte anlegen können. Hierfür gibt es seit der Schuldrechtsmodernisierung von 2002 einen pauschalen Mindestsatz. Danach wird die Geldforderung mindestens, ist ein höherer Zinssatz angebracht, kann er Gläubiger diesen geltend machen, mit fünf Punkten über dem aktuell geltenden Basiszinssatz verzinst. Dies gilt allerdings nur, sofern an diesem Geschäft Verbraucher beteiligt sind. Handeln dagegen auf beiden Seiten Unternehmer, beträgt der Mindestzinssatz ganze acht Punkte über dem Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz schwankt im Zuge der natürlichen Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft und wird somit jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli neu bestimmt. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei 3,32 Punkten. Für gewöhnlich rangiert er in einem Bereich zwischen 2 und 4 Punkten. Der Darlehensnehmer müsste als im Falle eines Verzugs, zusätzlich zu den bereits aufgrund des Darlehen anfallenden Zinsen, einen Zinssatz von etwa 8 Punkten auf die geschuldete Tilgungsrate entrichten, sofern er als Verbraucher gehandelt hat. Die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung für den Darlehensnehmer ist klar. Insofern sollte ein derartiger Verzug stets vermieden werden.

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